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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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64
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G4

Sirupus Bromoformii.

Zu bereiten aus

Hundertfünfundsiebzig Centigramm Bromoform .... 1,75

Fünfundsiebzig Centigramm Grindeliatinktur..... 0,75

Fünfundsiebzig Centigramm Brechnusstinktur..... 0,75

Einem Gramm Akonittinktur............ 1,0

Einem halben Gramm Bryoniatinktur........ 0,5

Fünfundzwanzig Gramm Weingeist......... 25,0

Fünfzig Gramm Opiumsirup............ 50,0

Hundertfünf Gramm Pomeranzenschalensirup.....105,0

Voisin.

Sirupus Calcii lactophosphorici cum Ferro et Mangano.

Milchphosphor saurer Kalkeisenmangansirup.

Zwanzig Gramm milchphosphorsaurer Kalk.....20,0

Fünf Gramm milchsaures Eisen........... 5,0

Ein Gramm milchsaures Mangan.......... 1,0

werden inVierundsiebzig Gramm Wasser...........74,0

gelöst. Die filtrierte Lösung wird mitNeunhundert Gramm weissem Sirup......... 5)00,0

welcher ausSechshundert Gramm Zucker............600.0

undDreihundert Gramm Wasser............300,0

bereitet wurde, undZwei Tropfen Citronenöl..............2 gtt

gemischt.

I!adischer Apothekerverein.

SirupUS Catechu. Katechusirup.

Fünfzehn Teile Katechutinktur . .

undFünfundachtzig Teile weisser Sirup

werden gemischt.

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H. Hager.