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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Fachinger Salz.

Zweihundertzehn Gramm feingepulvertes Natriumbi-karbonat ................210,0

Fünfundzwanzig Centigramm feingepulvertes getrocknetes

Natriumsulfat.............0,25

Dreiunddreissig Centigramm feingepulv. Natriumphosphat 0,33

Dreissig Centigramm feingepulvertes Natriumchlorid . . 0,30werden gemischt und in Gläsern von ioo ccmInhalt mit Messglas No. IV. abgegeben.

Hunyadi Salz.

Einhundertachtundneunzig Gramm getrocknetes Natrium-sulfat .................l!)8,0

Einhundertfünfundneunzig Gramm getrocknet. Magnesium-sulfat .................195,0

Neun Gramm getrocknetes Natriumkarbonat..... 9,0

Zwei und acht Zehntel Gramm Natriumchlorid .... 2,8

Ein und drei Zehntel Gramm Kaliumsulfat...... 1,3

werden gemischt.

Karlsbader Salz.

Abzugeben in Glasern von ioo ccm. Inhalt mit Messglas No. IV.

Obersalzbrunnen-Salz. Kronenquelle.

Neunundfünfzig Gramm feingepulvertes Natriumchlorid 59,0

Vierzig Gramm feingepulvertes Kaliumsulfat.....40,0

Neunhundertachtundsiebzig Gramm feingepulvertes

Natriumbikarbonat............978,0

Zwölf Gramm feingepulvertes Lithiumkarbonat .... 12,0Zweihundertsiebenunddreissig Gramm feingepulvertes und

getrocknetes Magnesiumsulfat.......237,0

werden gemischt und in Gläsern von ioo ccm

Inhalt mit Messglas No. II abgegeben.

Obersalzbrunnen-SalZ. Oberbrunnen.Abzugeben in Gläsern von ioo ccm Inhalt mit Messglas No. II.

Vichy-Salz.

Abzugeben in einem Glas von ioo ccm Inhalt mit Messglas No. IV.

Wiesbadener Salz.

Abzugeben in einem Glas von ioo ccm Inhalt mit Messglas No. V.