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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Pillllae Rhei. - Rhabarberpillen.Aus

Zwei Gramm Aloeextrakt............. 2,0

Zwei Gramm Rhabarberextrakt........... 2,0

Einem halben Gramm medizinischer Seife......0,5

Einem halbem Gramm feingepulverter Rhabarberwurzel 0,5werden 30 Pillen gefertigt. Nwokomialvoriehrlft.

Pilulae Solveoli Solveolpillen.

Fünfundzwanzig Gramm Solveol .........25,0

werden im Wasserbade aufZwanzig Gramm ... ..............20,0

eingedampft, der Rückstand wird mitEinem Decigramm Traganth............ 0,1

und der nötigen Menge von mittelfein gepulvertem

Süssholz (ca. 19 Gramm) zu einer Pillenmasse

angestossen, aus welcherHundert Pillen mit einem Gehalt von je ... . 0,25 Solveol

oderHundertfünfundzwanzig Pillen mit einem Gehalt von je 0,2 Solveol

oderZweihundertfünfzig Pillen mit einem Gehalt von je 0T Solveol

geformt werden.

Potus acidulus.

Zu bereiten aus

Zwei Gramm Haller'schem Sauer.......... 2,0

Fünfundzwanzig Gramm Wasser.......... 25,0

Fünfundzwanzig Gramm Himbeersaft......... 25,0

Nüsokomialvorschrift.

Pulvis inspersorius Bismuti subgallici.

Bismutum subgallicum mixtum. (Wismulsubgallatstreupulver.)

Zu bereiten aus

Zwanzig Teilen Wismutsubgallat.......... 20

Siebzig Teilen Talk ............... 70

Zehn Teilen Weizenstärke............ 10

Pulvis inspersorius Tannoformii.

Zu bereiten aus

Einem Teil Tannoform............... 1

Zwei Teilen Talk................. 2

E. Merck.