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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Pastilii Kolae. Kolapaslülen.

Aus

Fünfzig Gramm fein gepulverten Kolanüssen.....50,0

Fünfundzwanzig Gramm Cacaomasse.........25,0

Fünfundzwanzig Gramm Zuckerpulver........25,0

werden i oo Pastillen gefertigt.

Pastilii pectorales. Antikatarrh-Pastillen.

Aus

Drei Gramm Goldschwefel............. 3,0

Drei Gramm Senegaextrakt............. 3,0

Ein und einem halben Gramm Glycyrrhizin..... 1,5

Fünf Gramm Traganth............... 5,0

Siebenundachtzig und einem halben Gramm Zucker . . 87,5

Sieben und einem halben Gramm io°/o Tolubalsamlösung 7,5sowie der nötigen Menge verdünntem Weingeistwerden hundert Pastillen hergestellt.

Hess. Apotheker-Verein.

Pastilii Resinae Guajaci.

Guajakharzi>astiüen.

Aus

Zehn Gramm Guajakharz.............10,0

Fünf Gramm Zucker................ 5,0

werden mit der nötigen Menge Gummischleiin50 Pastillen hergestellt.

Pilulae Aloes.

Aus

Drei Gramm Aloe...............

Ein und einem halbem Gramm medizinischer Seifewerden mit Wasser 30 Pillen bereitet.

3,01,5

Nosokomial Vorschrift,

Pilulae Argenti nitrici.

Aus

Einem Decigramm Silbernitrat........... 0,1

undEinem Gramm weissem Thon............1,0

werden mittelst Wasser 10 Pillen gefertigt und mitweissem Thon bestreut. Notokomi«tvor»chrift.