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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Oleum Jecoris ferrojodatum.

'Jodeisenieberthran.

Ein Teil Jod................... 1

wird mitHundert Teilen Leberthran......... . . . 100

verrieben und mit

Ein und ein sieben Zehntel Teilen Eisenpulver .... 1,7in einer gut verschlossenen Flasche solange ge-schüttelt, bis freies Jod nicht mehr nachgewiesenwerden kann. Die Lösung wird nach dem Ab-setzen filtriert und mit

Neunhundert Teilen Leberthran...........!t00

vermischt.

Hadischer Apothekerverein.

Oleum Jecoris phosphoratum.

Phosphorleberthran.

Ein Decigramm Phosphor.............. 01

wird gut abgetrocknet unter Erwärmen in

Zehn Gramm Olivenöl............. . . 10,0

gelöst und mit

Neunhundertneunzig Gramm Leberthran.......990,0

vermischt.

Oleum Mentholi. Mentholöl.

Fünf Teile Menthol................ .">

werden inFünfundneunzig Teilen Olivenöl........... 9.»

^eiOSt. Nosokomialvorschrift.

Oleum Ricini dulcificatum.

Aromatisiertes versitsstes Ricinusöl.

Fünf Decigramm raffiniertes fünf hundertfaches Saccharin 0,5Ein Decigramm Vanillin.............. 0,1

werden inZwanzig Gramm absolutem Alkohol.........20,0

gelöst und mitNeunhundertachtzig Gramm Ricinusöl........980,0

undZehn Tropfen Ceylonzimmtöl............10 gtt

vermischt. H Stein.