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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Mixtura Pepsini.

Zu bereiten aus

Fünf Gramm Pepsin................ ,'>,0

Einem Gramm Salzsäure.............. 1,0

Fünf Gramm Pomeranzentinktur........... 5,0

Zwanzig Gramm weissem Sirup...........20,0

Einhundertneunundsechzig Gramm Wasser......169.0

Berliner Mn^istralformel.

Mixtura Rhei.

Hundert Gramm eines wässerigen Aufgusses.....100,0

welcher ausFünf Gramm Rhabarberwurzel........... 5,0

bereitet wurde, werden mitZwanzig Gramm weissem Sirup...........20,0

versetzt. Nosokomial Vorschrift.

Mixtura Seealis cornuti.

Hundertdreissig Gramm eines Aufgusses.......130,0

welcher ausSechs Gramm grobgepulvertem Mutterkorn......6,0

bereitet wurde, werden mitZwanzig Gramm weissem Sirup...........20,0

Versetzt. Nosokomialvorsehrift.

Mixtura Senegae anisata.

Hundertdreissig Gramm einer wässerigen Abkochung . 130,0

welche ausZehn Gramm Senegawurzel............10,0

bereitet wurde, werden mitFünf Gramm anetholhaltiger Ammoniakflüssigkeit . . . 5,0

undZwanzig Gramm Süssholzsirup...........20,0

\ ersetzt. Nosokomialvorschrift

Mixtura Senegae cum Morphino.

InHundertdreissig Gramm einer wässerigen Abkochung . 130,0

welche ausZehn Gramm Senegawurzel.............10,0

bereitet wurde, werdenZwei Centigramm Morphinhydrochlorid.......0,02

gelöst undZwanzig Gramm Süssholzsirup...........20 0

/ll gegeben. Noiokomialvorichrlfl