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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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WM

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Mixtura Digitalis composita.

Hundertzehn Gramm eines wässerigen Aufgusses . . .110,0

welcher ausFünf Decigramm Fingerhutblättern.......... 0,5

bereitet wurde, werden mitZwanzig Gramm Kaliumacetatlösung.........20,0

undZwanzig Gramm weissem Sirup ..........20,0

VerSCtZl. Nosokomial Vorschrift.

Mixtura Ipecacuanhae anisata.

Hundertdreissig Gramm eines wässerigen Aufgusses . . 130,0

welcher ausFünf Decigramm Brechwurzel............ 0.5

bereitet wurde, werden mitZwei Gramm anetholhaltiger Ammoniakflüssigkeit . . . 2,0

undZwanzig Gramm weissem Sirup..........20,0

V el SetZL. Nosokommlvorscbrift.

Mixtura Ipecacuanhae cum Morphino.

InHundertdreissig Gramm eines wässerigen Aufgusses . 130,0

welcher ausFünf Decigramm Brechwurzel............ 0,5

bereitet wurde, werdenZwei Centigramm Morphinhydrochlorid.......0,02

undZwei Gramm Ammoniumchlorid........... 2,0

gelöst undZwanzig Gramm weisser Sirup...........20,0

zugegeben. Notokomialvorschrift.

Mixtura Kalii jodati.

Zu bereiten aus

Vier Gramm Kaliumjodid.............. 4,0

Hundertzwanzig Gramm Wasser..........120,0

Dreissig Gramm Pfefferminzwasser.........30,0

Nosokomial Vorschrift.

Mixtura Morphini.

Zu bereiten aus

Zwei Centigramm Morphinhydrochlorid.......0,02

Hundertdreissig Gramm Wasser...........130,0

Zwanzig Gramm weissem Sirup...........20,0

Nosokomialvcn« In ift