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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Mixtura Chinae acida.

Hundertdreissig Gramm einer wässerigen Abkochung von 130,0Fünfzehn Gramm Chinarinde............15,0

undDrei Gramm verdünnter Salzsäure ........ 3,0

werden mitZwanzig Gramm weissem Sirup ..........20,0

versetzt. Xosukoin ial Vorschrift.

Mixtura Chlorali hydrati.

Zu bereiten aus

Fünf Gramm Chloralhydrat............. 5,0

Fünfundsiebzig Gramm Wasser........... 75,0

Zwanzig Grammweissem Sirup . ,........ 20,0

Nosokomialvorsclnift.

Mixtura Colombo.

Hundertdreissig Gramm einer wässerigen Abkochung . 130,0

welche ausZehn Gramm Colombowurzel............10,0

bereitet wurde, werden mitZwanzig Gramm weissem Sirup ..........20,0

Versetzt. Nosokomi:ilvor schrift.

Mixtura Condurango.

Zehn Gramm feingeschnittene Condurangorinde .... 10,0werden mit

Zweihundertsechzig Gramm Wasser.........260,0

12 Stunden maceriert und hierauf auf das Ge-wicht von

Hundertfünfzig Gramm...............150,0

eingedampft.

Hundertdreissig Gramm der nach völligem Erkalten er-haltenen Kolatur werden mit.........130,0

Zwanzig Gramm Pomeranzenschalensirup......20,0

Versetzt, Nosokomial Vorschrift.

Mixtura Digitalis.

Hundertzehn Gramm eines wässerigen Aufgusses ... 110,0

welcher ausFünf Decigramm Fingerhutblättern......... 0,5

bereitet wurde, werden mitZwanzig Gramm weissem Sirup ..........20.0

Versetzt. Nosokomial Vorschrift.