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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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34Liquor Colchicini compositus. Ersatz für Liqueur Laville.

Sechs Centigramm Colchicin............ (),0(>

Sechs Centigramm Colocynthin........ . . 0,0(>

Ein Decigramm Chininhydrochlorid......... 0,1

werden inHundert Gramm Portwein.............100,0

o^< hsist he Kreisvereine.

Liquor electrophorus. Füllung für elektrische Apparate.

Zu bereiten aus

Fünfundsiebzig Teilen Kaliumdichromat....... 7.>

Tausend Teilen Wasser..............1000

Hundert Teilen roher Schwefelsäure......... 100

Zehn Teilen Mercurisulfat............. 10

Vor dem Gebrauche umzuschüttein.

Liquor Ferro-Mangani jodopeptonati.

Zu bereiten aus

Zwei Gramm Jodpeptonat (Beta Eigon)........ 2,0

undNeunhundertachtundneunzig Gramm Eisenpeptonatessenz

mit Mangan...............998,0

Liquor Ferro-Mangani jodosaccharati.

Zu bereiten ausZwei Gramm Natriumjodalbuminat (Alpha Eigon) ... 2,0

undNeunhundertachtundneunzig Gramm Eisenmanganessenz 99S,0

Liquor Haemalbumini. Flämalbumiuessenz.

Dreissig Gramm Haemalbumin...........30,0

werden inSechshundertzweiundfünfzig Gramm Wasser . .... 652,0

unter Erhitzen gelöst; die heisse Lösung wird mit

Fünf Gramm Vanilletinktur............5,0

Zehn Gramm Arak...............10,0

Zwei Gramm versüsstem Salpetergeist....... 2,0

Zwei Decigramm Kumarinzucker (1 : 1000)...... 0,2

Vier Decigramm Bittermandelölzucker (1 : 50).....0,4

Vier Decigramm Rosenölzucker (1 : 50)....... 0,4

Zwei Decigramm raffiniertem Saccharin.......0,2

Hundert Gramm Weingeist.............100,0

Zweihundert Gramm weissem Sirup.........200,0

versetzt.