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Vorschriften zur gleichheitlichen Herstellung pharmaceutischer Zubereitungen, welche weder im Arzneibuch für das Deutsche Reich, noch in dem vom Deutschen Apothekervereine herausgegebenen Ergänzungsbande enthalten sind
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Emulsio Ole'i Jecoris.

Zu bereiten aus

Zweihundertfünfzig Gramm Leberthran........250,0

Ein Gramm Traganth............... 1,0

Zwei Decigramm Saccharin ............0,2

Ein Decigramm Natriumbikarbonat..........0,1

Zwei Eidotter..................No.II

Drei und einhalb Gramm Benzoetinktur....... 8,5

Zwei Gramm Chloroform . ...........2,0

Zehn Tropfen aeth. blausäurefreiem Bittermandelöl . .lOgtt

Zehn Gramm Weingeist..............10,0

Zehn Gramm unterphosphorigsaures Natrium.....10,0

Zehn Gramm unterphosphorigsaures Calcium.....10,0

und soviel Wasser, dass das Gesamtgewicht 500Gramm beträgt.

Saccharin und Natriumbikarbonat werden in150 Gramm Wasser gelost; der Traganth wird ineinem trockenen Mörser mit etwas Leberthran an-gerieben ; sodann werden die Eidotter hinzugerührtund unter stetem kraftigem Umrühren abwechselnddie Saccharinlösung und der Leberthran mit derVorsicht zugemischt, dass nicht eher ein neuerZusatz erfolgt, bevor nicht alles inkorporiert ist.Alsdann werden die Hypophosphite mit 50 GrammWasser angerieben und zugesetzt, hierauf Benzoe-tinktur, Chloroform, Weingeist und Bittermandelölund soviel Wasser, dass das Gesamtgewicht 500Gramm betragt. Pharm. Zeitung: Durst.

Emulsio oleosa cum Morphino.

Zu bereiten aus

Zehn Gramm Mandelöl............... 10,0

Fünf Gramm arabischem Gummi.......... .' >; ()

Fünfundachtzig Gramm Wasser........... 85,0

Zwei Centigramm Morphinhydrochlorid....... 0,02

Zwanzig Gramm weissem Sirup .......... 20,0

Nosokomialvorsi hrlft.

Emulsio Sulfuris. Schwefelemulsion.

Zu bereiten aus

Zehn Teilen Schwefelmilch............. 10

Zehn Teilen Wasser............... 10

Zehn Teilen Weingeist........... ... 10

Fünf Teilen Glycerin............... 5

Nosokomial Vorschrift.