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Grundriß der Physik für Studierende, besonders für Mediziner und Pharmaceuten : mit 185 Abb.
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103
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nach 0 zu und wächst dabei von unendlich klein bis fast zur Gegen-standsgröße. Da hier Bild- und Brennweite negativ sind, so nimmt das

Spiegelgesetz die Form an

, oder anders geschrieben

1

T

Daraus folgt b <J g, d. h. das Bild ist stets dem Spiegel näher als derGegenstand, mithin auch kleiner, was eine Bestätigung des obenGesagten bildet.

C. Brechung des Lichtes (Dioptrik 1 ).

§ 116. Allgemeine Gesetze der Brechung. Unter Brechung desLichtes versteht man die Ablenkung, die ein Lichtstrahl erfährt, wenner in ein Medium von anderer Dichte dringt. Es gelten hierbei dieGesetze [vgl. § 63]:

1) Einfallender Strahl. Einfallslot und gebrochenerStrahl liegen in einer Ebene.

2) Der Sinus des Einfallswinkels steht zum Sinus desBrechungswinkels für je 2 Medien in einem konstantenVerhältnis (Gesetz von Snellius).

Das Verhältnis zwischen dem Sinus des Einfallswinkels a imMedium a und dem Sinus des Brechungswinkels ß im Medium b heißtBrechungsverhältnis (oder -exponent, -quotient, -koeffi-zient. -index) und wird mit w_bezeichnet. Es ist also sin«: sin/)'= n. Dieses Brechungsverhältnis ist nur von der Natur der beidenMedien und der dadurch bedingten Fortpflanzungsgeschwindigkeitdes Lichtes in ihnen, aber nicht von der Größe des' Einfallswinkelsabhängig 2 . Geht Licht aus einem Stoff in einen anderen über, sospricht man von relativem, geht es aber aus dem leeren Raumin einen Stoff über, von absolutem Brechungsverhältnis. Wennman sagt, ein Körper hat den Brechungsexponenten n, so verstehtman darunter den absoluten Blechungsexponenten bzw. in der Praxisdas damit fast übereinstimmende Brechungsverhältnis beim Übergangdes Lichts aus Luft in diesen Körper. Je größer also der Brechungs-exponent eines Mediums ist, desto stärker wird das Licht in ihm ge-

1 Sioxryixdg auf das Durchsehen bezüglich. 2 Auch die Farbe bzw.Wellenlänge des Lichtes kommt hierbei noch in Betracht. Kurzwellige, z. B.violette, Strahlen werden unter sonst gleichen Verhältnissen starker gebrochenals langwellige, z. B.üatS [vgl. §129]. Als mittleren Brechungsexponentenbezeichnet man das Brechungsverhältnis für gel be Strahlen von der Wellen-länge 0.59 fi [vgl. § 1351.

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