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gehörig- geschieden vier Piscinien, nämlich zwei für die Männerund zwei für die Frauen. In jedem Piscinium haben fünfzehnPersonen Platz. Die Piscinien der Frauen sind besser undfreundlicher, als die der Männer. Auch hier sind vier Cabinetsmit Douchen. Das Thermahvasser wird mit Hilfe einer durchzwei Pferde in Bewegung gesetzten Maschine in die vier Reser-voirs getrieben, aus welchen es durch Rohren in die Badzimmergelangt.
Gerade über dem Haupteingange dieses Badhauses ist dieWohnung des Verwalters mit dem Waschhause und der sehrreich ausgestatteten Lingerie centrale. Ein Flügel des Civil-bades soll eingerissen und durch einen umfassenderem ersetztwerden.
Die Oberaufsicht über das Civilbad führt der Präfect desDepartements. Der Verwalter beaufsichtigt das Materielle derAnstalt, sowie die Einnahmen und die Ausgaben. Ein Secretairträgt die Namen der Curgäste in ein Register ein, welchesjeden Abend durch den Brunnenarzt (Medecin-inspecteur) con-trolirt wird, und ertheilt Auskunft über die Zeit, zu welcherin jedem Badcabinet gebadet werden kann. Für die Piscinienist ein besonderer Beamter aufgestellt.
Für eine hinreichende Zahl von Badwärtern und Badwär-terinnen ist genügend gesorgt. Diese, wie sämmtliche Angestelltedes Civilbades, stehen unter dem Medecin-inspecteur des eaux,welche Stelle gegenwärtig Dr. Le Molt bekleidet.
Unbemittelte Kranke, welche sich durch beglaubigte Zeug-nisse über ihre Dürftigkeit ausweisen künnen, erhalten nichtallein die Bäder und die etwaige ärztliche Hülfe umsonst, son-dern werden selbst auf Kosten ihrer Gemeinden hier mit Wohnungund Kost versehen.
Das Civilbad wird am 15. April dem Publicum geöffnetund mit dem 30. Sept. geschlossen. Aber auch ausser dieserZeit, und selbst im Winter, werden hier Bäder abgegeben undzu diesem Ende täglich einige Badcabinets geheizt.
Ein Bad in einem abgesonderten Cabinet kostet 1 Franc,die Douche ebenfalls 1 Franc, ein Gasbad 75 Centimes, ein Badim Piscinium Vi Franc, ebensoviel hier die Douche. Hierbeiist die Badwäsche nicht mitgerechnet, für die nach Maasgabedes Bedarfes 5 bis 20 Cent, bezahlt werden.