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nicht dadurch beleidigte, dadurch man ihn gefallenwil. Weil aber vielen diese heilige Vorsichtigkeitfehlet, so entstehen daraus viele Fehler, welche,ob sie gleich einen Glanz haben, dennoch in denAugen des Allsehenden, als eine Entheiligung sei-nes Namens anzusehen.
§. 2.
Es stehet billig bey diesen heiligscheinenden Feh-lern in den Reden von GOtt die unzeitige undübereilte Nennung des göttlichen Namensoben an, welche unter den im Gesetz verbotenenMißbrauch des Namens GOttes zu rechnen.Viele Menschen haben bey ihren unbedachtsamenReden den Namen GOttes beständig im Munde.Reden sie mir ihrem Nächsten und versichren ihnetwas: so muß es bey GOtt! wahr seyn. Ver-wundern sie sich über eine unvermuthete Begeben-heit; so fangen sie ihre Verwunderung an mito! GOtt! o!JEsu! wenn es gleich die unge-reimteste Sache ist, auszusprechen. Wünschen sieetwas, wenn es auch die allergeringste Kleinigkeit,so muß alsobald ein rvolte GOtt! dazu gesetzetwerden, a) Ja bisweilen sind es gar sündliche
Din-
s) Man sehe davon das krogrammr des berühmtenLübeckischen Rectors Johann Heinrichs von Seelen,/ormtt/«, Xvolre GOtt! caure uIIeKanci-i, I-u-becw 172;. In dem Königreich Preußen sol vondem Pöbel die Formel: GOtt gebe! aus einerbloßen Gewohnheit gebraucht werden, wenn man auchnichts wünschen wil, sondern nur anzeigek, was ge-schehen könte, als zum Ercmpel, du stürzest, GOrr