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Johann Herbeck : ein Lebensbild
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n. später Rienzi bevorzugt werden. Das sollte nun in das Gleiche gebracht werden, nnddann könnte ich mich doch einmal über etwas fronen.

Nnn, ich verlasse mich ans Ihren, mir gewogenen Frcnndcscifcr, nnd grüße Sieherzlichst als Ihr ergebener

Luzern 10. Ort. 1870. Richard Wagner.

Ivagncr an bscrbcck.

Gcehrtcster Herr und Frcnnd!

Ich habe Sic davon zn benachrichtigen, daß ich vor nnn etwa einem Vierteljahre michbewogen fühlte, das Anliegen im Betreff der von mir beanspruchten Autorrechte für meineim neuen k. k. Hofopcrnhausc wieder gegebenen älteren Opern: der fliegende Holländer,Tannhäuser nnd Lohengriu, welches ich Ihnen selbst bereits vor längerer Zeit zur Kenntnis;brachte, dein Herrn Oberstkümmercr Sr. Mas. des Kaisers, Sr. Durchlaucht dem FürstenHohenlohe unmittelbar durch ein Schreiben an denselben vorzutragen. Es war mir nichtleicht, der buchstäblichen Erfüllung meiner Befürchtung kaltblütig zuznsehen, nnd zn gewahren,daß während meine „Meistersinger", für welche die Tantiömc zn zahlen war, trotz des bis-herigen Zndranges zn den Vorstellungen derselben, gänzlich vom Repertoire des Hofopern-theaters verschwanden, nnd dagegen jene älteren drei Opern, für deren Wiederholungen mirnichts vergütet zn werden brauchte, fortwährend mit glänzenden Einnahmen gegeben wurden.Nachdem jene früheren Opern das vor 10 und 12 Jahren dafür bezahlte bescheidene Honorarlängst abverdicnt hatten, wäre es von vorn herein eine Ehrenpflicht der k. Direktion gewesen,nachdem diese Werke so ungewöhnlich gute Dienste geleistet hatten, bei ihrer Neuausstattungund Wiederaufnahme in dem neuen Theater, welches nun bedeutendere Einnahmen crmöglichte, aus freien Stücken mir die gleichen Vorthcilc, wie für neue Werke dafür anznbicten.Diese Opern tragen mir feil derselben Zeit, als sie in Wien gegeben sind, auf dem Bcrliner-Hoftheater fortgesetzt bis 10 Jahre nach meinem Tode die Tantieme ein, nnd dieser soll ichnnn von Seiten des Wiener Hofthcatcrs verlustig gehen, bloß weil zu jener Zeit ein dürftigesThcatcrlokal bestand, mit dessen geringem Einnahme Ertrag man sich entschuldigte, als mandie Tantieme vorläufig nur abschlagen zn müssen glaubte! Ich fand diese Znmnthnng sounbillig, daß ich mir schmeichelte, von dem fürstlichen Herren, welchem die Wahrung derEhre auch des betreffenden kaiserlichen Institutes übergeben ist, wohlwollend verstanden znwerden, wenn ich ihn ans die hierin von mir erkannte Ungerechtigkeit in dem Sinne auf-merksam machte, daß ich mit meinen! Gesuche »m Zuspruch der gleichen Tantidmc, wie fürdie „Meistersinger" nnd „Rienzi", auch für meine 3 älteren Opern, nnd zwar seit ihrerWiederaufführung im neuen Opernhanse, mich — obwohl mir kein formelles Recht hierinznstehe — dennoch an Dessen höheres und wahrhaftiges Gerechtigkeitsgefühl wendete. Hiermitglaubte ich gesagt zu haben, daß cs mir allerdings nicht eingefallen sein würde, an einenspecnlirenden gewöhnlichen Thenternnternehmer mit einein solchen Gesuche mich zu richten,dagegen aber eben erwarte, daß eine hochgestellte fürstliche Person meine Vorstellung in demSinne einer wahren nnd unabweisbaren Ehrensache anfzunehmcn sich bewogen fühlen dürfte.Zu meinem großen Bedauern ward ich dagegen von Seiner Durchlaucht darüber belehrt,daß das Begutachten meines Gesuches den gewöhnlichen Weg der geschäftlichen Interessengewiesen wurde; nnd da das Gutachten des General-Intendanten dahin ausfiel, daß dieGeschäfte des Hofthcaters nicht brillant gingen, demnach eine Erstattung von Tantimne-Zahlnngcn für solche Werke, denen kein contractlichcr Rechtstitel hierfür znstand, zn ver-weigern seien, so glaubten Sc. Durchlaucht finden zn müssen, daß mein Gesuch einfach abzu-schlageu sei.

Ich kann nnn nicht anders glauben, als daß hierbei ein Mißverständnis anfgekommensein müsse, da ich bei Sr. Durchlaucht mich keineswcgeS auf die glänzende Geschäftsführung