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Hartmann von Aue als Lyriker : eine literarhistorische Untersuchung
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II. Das Scliluszgedicht.

Noch von niemand ist, so viel ich weisz, die antorschaftTIartmanns für das ende des ,1. büchleins, den seit v. d. Plagen 1 )so benannten ,leich in frage gezogen worden.

In der Ambraser hs. ist mit II. Kl. ein in der mhd. litera-tur wohl einzig dastehendes gedieht zusammen geschriebenworden, es besteht aus versen, die nach dem Schema a, lw,a, Iw u. s. w. aufeinander reimen, das ganze zerfällt in 15abschnitte 2 ), welche nach dem ende zu um je zwei verse ab-nehmen, und zwar sind diese abschnitte dadurch bezeichnet,dasz in ihnen immer derselbe stumpfe und klingende reimdurchgeführt wird, das werk könnte daher wegen dieser Spie-lerei passend mit einem ausdruck der griechischen spräche,Technopaignion genannt werden; doch brauche ich im fol-genden den namen ,Schluszgedicht y.uxl^oyjiv.

Man wird gestehen müssen, dasz die Verbindung eines sokünstlich gebauten Reichs 1 mit der ganz einfachen, episch ge-haltenen Klage sehr unorganisch, mindestens sehr auffälligist. v. d. Hagen 3 ) erklärt die composition für eine drama-tische: der leib gehe nach dem gespräch mit dem herzen zurdame und singe ihr den leicli vor. Lachmann 4 ), der dieseansicht von v. d. Hagen übernahm, weist zu ihrer begründungauf Liehtenstein 394, 5 hin, wo ein büclilein ebenfalls mitlyrischen zeilen geschlossen wird, dabei ist aber der groszeunterschied nicht zu übersehen, dasz Liehtenstein vorher aus-drücklich feind und freund auffordert, mit ihm das folgendekleine gedieht zu singen, in der Klage aber weder durchirgend eine überleitende bemerkung noch auch irgend wo imvorhergehenden die notwendigkeit eines zu singenden leichesangedeutet wird.

Das herze fordert (v. 1629) den lip auf, der dame eifrigzu dienen (v. 1635 ff.), von ihr immer gutes zu reden undimmer zu erforschen, was sie wünsche (v. 1639). dann schicktdas herz den leih zur dame fort, doch natürlich allein zu demzweck die vorher gegebenen regeln zu befolgen, davon daszder leih ein lied singen soll, steht in der Klage nichts, für-

) MSH. III, 4158* ff.

4 ) kl. Schriften I, 465.

2 ) MSII. III, 844V

3 ) MSH. IV, 274b.