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ziehung und Aufenthalt betreffenden Gegenständen be-stätigt. Hier ist auch vielleicht der Ort zu bemerken,daß der Erblasser dem Lord Bargravc und dem Mit-pflegcr, Mr. Gustav Doucc, einem Bankier von An-sehen und gutem Ruf, sehr große Vollmacht und Frei-heit in der Anlegung des Vermögens gelassen hatte.Als seinen Wunsch hatte er ausgesprochen, daß 120-130,000 Pf. sollten zum Ankauf von Grundbesitz ver-wendet werden; aber er hatte dem Gutdünken derPfleger anhcimgestcllt, diese Summe, selbst bis zuniBetrag des ganzen Kapitalvermögens, zu vergrößern,falls ein Gut von entsprechendem Umfang käuflichwürde; und die Wahl der Zeit und des Ankaufs warden Pflegern ohne Vorbehalt überlassen. Bisher hatteVargrave sich jedem Ankauf, wozu sich Gelegenheit ge-boten, widcrsetzt; nicht als ob er blind gewesen wäregegen die Wichtigkeit und das Ansehen, welche Land-besitz gewährt, sondern weil er bis dahin, wo er selbstder gesetzmäßige Bezieher des Einkommens seyn würde,cs für weniger beschwerlich hielt, das Geld auf Zinse»liegen zn lassen, als sich mit all den lästigen Einzclii-heitcn in der Verwaltung eines Gutes zu plagen, dasvielleicht nie das seine wurde. Mit nicht geringerer ISehnsucht jedoch als sein verstorbener Verwandter sah!er der Zeit entgegen, wo der Titel Vargravc die ehr-würdige Grundlage feudalistischer Grundhcrrüchkeitciiund herrschaftlicher Hufen Landes bekommen würde.
„Warum sagten Sic mir denn nicht, daß LordVargravc ein so angenehmer, hübscher Mann ist?"