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genügend betrachtet. Aber ich brauche Euch kaum zu sagendaß dieser Zeuge ganz vollkommen glaubwürdig sehn muß.Zn Rechtsstreiten um wirkliches Besitzthum werden sehrwenig sekundäre oder Zeugniffe durch Urkunden zugelaffen.Zch zweifle sogar, ob das Ccrtifikat der Trauung, woraufIhr — da das Kirchenbuch verloren gegangen oder ver-nichtet ist, — so großes Gewicht legt, an und für sich schonvon Bedeutung wäre. Aber wenn es eine beglaubigteAbschrift ist, dann bekommt es die äußerste Wichtigkeit,denn dann wird eS uns den Namen der Person nennen,welche es auSzog und beglaubigte. Gebe der Himmel, daßes nicht derselbe Geistliche sei), welcher die Ceremonie ver-richtethat, und wie Ihr sagt, tobt ist; wäre es ein Andrer,so hätten wir dann einen zweiten, ohne Zweifel glaub-würdigen und höchst werthvollen Zeugen. Das Dokumentwürde so werthvoll als Beweis, und ich glaube, es würdeuns dann nicht fehlen, unsre Sache durchzusühren."
„Aber dies Ccrtifikat — wie sollte es je gefundenwerden? Ich habe Euch gesagt, daß wir Alles umsonstdarnach ausgesucht haben."
„Wahr; aber Ihr sagt, Eure Mutter habe immergesagt, der verstorbene Mr. Beaufort habe sie so feierlich,noch unmittelbar vor seinem Tode, versichert, daß es vor-handen sey, daß ich darüber gar keinen Zweifel habe. Eswäre eine Möglichkeit, aber es ist eine entsetzliche Vermu-thung, daß, wenn Mr. Robert Beaufort, bei Musterung derPapiere des Verstorbenen, auf ein für ihn so wichtigesDokument stieß, er es entfremdete oder zerstörte. Sollte