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ledeufallS am Sonntag und auch schon Sonnabendszu früher Stunde gebieterisch geschlossen werden.Ohne diese zweifache Abhülse gegen die Hauptgründeder Unsittlichkeit am Sonntag glaube ich nicht, daßsich durch das Gesez etwas mit Erfolg bewirkenläSt.
Aber weit entfernt, daß man all- jezt offenstehende BergnügungSorte schliefen sollte, leuchtetim Gegentheii von selbst rin, daß alle diejenige,welche die Trunkenheit nicht begünstigen, ebensoviele Anlvtknngen für den Armen sind, sich nicht zubetrinken. So würden z. B. etwas von den Stad-ien entfernte Theegiirten (falls eS ihnen verbotenwäre am Sonntag irgend ein geistiges Getränk zuverkaufen, — denn an solchen Orten wäre die Mög-lichkeit gegeben, ein solches Gesez bis zur LusserstenStrenge in Anwendung zu bringen) auf die Sitt-lichkeit der arbeitenden Klaffen höchst wohlthätigwirken. Selbst gegenwärtig wirken sie so. Wirhaben daS Zeugniß der Polizei, daß Beispiele vonExecffen oder Unordnung an solchen Pläzzen höchstseiten sind, und der große Vortheil derselben ist,daß der arme Mann Frau und Töchter i» den Thee-garten mitnchmen kann, während Dies in derVrantweinschcnke nicht angeht. Der Selbjlsucht,dem Hanptlaster des Trunkenbolds, wird entgegen-gewirkt, seine häuslichen Bande und Neigungenwerden gckräftigt und die Gegenwart seiner Familielegt ihm einen unsichtbaren und angenehmen Zwang