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3,2 (1819) Die Kämpfe der Christen wider Nureddin und Saladin bis zum Verluste von Jerusalem im J. 1187
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ri6 Geschichte der Kreuzzüge. Buch IV. Kap. III.

S-^ eEren, dann so viel darbringen, als wozu er nach seinemeigenen Gewissen sich verpflichtet achten würde, und miteinem Eide versichern, daß er nach dem wirklichen Werkheseines Vermögens steuere. Diese vier Männer wurden auchmit der Erhebung der Beyträge beauftragt und zur strengstenVerschwiegenheit in allem, was diese Steuer betraf, durchEid verpflichtet. Zwey Hauptkasten sollten für diese Steuerseyn, zu Jerusalem und Prolemaiö, in der erstem Stadt fürdie Beyträge der Städte und Oertcr von der südlichenGranze bis Caifa, in der letztem für das übrige Land vonCaifa bis Derytus. Was jede Stadt oder Ortschaft erlegenwürde, sollte in einem besonder« Beutel in diesem Kastenverwahrt werden. Jeder dieser Hauptkasten sollte mit drei)verschiedenen Schlössern versehen seyn, wozu die Schlüsseleinzeln zu Jerusalem in der Verwahrung des Patriarchen,des Priors am heiligen Grabe und der vier Schatzmeisternebst dem Burgvoigt, zu Ptolemais in der Verwahrung desErzbischosss von Tyrus, des Seneschallö Joscelin und derdortigen vier Schatzmeister seyn sollten; also daß ohne denZusammentritt aller dieser Männer die Hauptkasten nichtgeöffnet werden könnten, weder zu Einnahmen noch Aus-gaben. Nur dem Patriarchen von Jerusalem war es ge-startet, wenn er selbst verhindert wäre, zur Oeffnung desHauplkastens von Jerusalem, welcher im Schatze des heili-gen Grabes verwahrt wurde, einen Stellvertreter zu sen-den '^). Zuletzt wurde noch ausdrücklich erklärt, daß dasaus dieser Steuer fließende Geld zu keinem andern Bedürf-nisse des Reiche, sondern allein und ausschließlichfür die Dertheidigung des Landes verwandt, und dieseSteuer nur ein einziges Mal erhoben und nicht zur Ge-

i,7)rizcseitte Oawiuo x»rri»rck» vct ejus nuittio."