König Balduin IV.
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und mit deren Ertrage eine stattliche Ritterschaft zu unter-halten
Es erging also ein Ausschreiben, daß ohne Unterschiedder Herkunft/ des Glaubens/ Alters und Geschlechts, jeder-männiglich, wer über hundert Bisanzien besitze, von allemVermögen an Geld und Eeldeswerthc, es möchte rn seinenHänden oder ansgeliehen seyn, Eins vom Hundert, vonjährlichen Einkünften aber zwcy vom Hundert erlegen sollte;wer weniger als hundert Bisanzien besäße, sollte einen Bi-lanz, und im Falle großer Dürftigkeit, einen halben Bisanzoder zum mindesten einen Rabuinus von seinem Herbezahlen. Auch die Kirchen und Klöster und ihre Lehenman-ner sollten so wenig von dieser Abgabe befreyet seyn, als dieBarone des Reichs und deren Lehcnmänncr. Besitzern vonDörfern oder Flecken wurde außer dieser Vermögenssteuernoch die Bezahlung Eines Bi^anzes von jeder Feuerstätte ihrerBesitzung auferlegt, wobei) ihnen frei-gestellt wurde, die aufsolche Weise bezahlte Summe unter die einzelnen Einsassennach Maßgabe ihres Vermögens zur Wiedererstattung zuvertheilen. In jeder Stadt des Reichs wurden vier ver-ständige und redliche Männer als Schatzmeisterordnet, welche sowohl ihr eigenes als der übrigen Bürgerund Einwohner Vermögen, fahrendes und unbewegliches,nach bestem Wissen schätzen und insgeheim den Beitrag einesjeden bestimmen sollten; wer sich durch ihre Schätzung allzusehr beschwert glauben würde, sollte Key ihnen darüber sich
Igg) Den wesentlichen Inhalt VeSAutischreibens wegen Vieser Steiler»heilt Wilhelm oo» LyruL mit a.
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Männer keine Ritter/ sondern Bür-ger, wie ihr Geschäft mit sich bringt:diese Thctlnlihmc ker Bürger an derErhebung nnd Dcrwsnvnng einerSteuer iff eine in Vieser Zeit sehrmerkwürdige Erscheinung.
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