König Balduin IV.
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worauf der Graf mit noch mehr gereizter Empfindlichkeithinzufügte, es scy ihm nicht wenig auffallend, daß manmit ihm über die Vermählung seiner Nichte, der Wittwedes Markgrafen Wilhelm, keine Berathimg pflege.
Der Erzbischofs, welcher nunmehr deutlich die Absichtdes Grafen merkte^), dem kranken Könige Krone undSccptcr zu entwinden, versprach diese letztere Angelegenheitdem Könige vorzutragen und dessen Entschließung am an-dern Tage zu melden. Des Königs Entschließung fieldahin aus, daß er gern des Grafen Rath über die Vermah-lung seiner Schwester vernehmen würde, obwohl es derSitte und Gewohnheit des Reichs Jerusalem ganz entgegenwäre, eine Wittwe, zumal eine solche, welche von ihremverstorbenen Gemahls schwanger wäre, vor dem Ablaufedes Trauerjahrs wieder zu vermählen. Worauf der Grafmit Hastigkeit erklärte: es sey unziemlich, einen vornehmenMann der Gefahr auszusetzcn, verworfen zu werden, unddeshalb könne er nicht eher seine Meinung eröffnen, als bis dieBarone des Reichs ihm mit einem feyerlichen Eide gelobt habenwürden, denjenigen anzunehmen, welchen er als Gemahl derMarkgräfin ihnen Vorschlägen werde. Vergeblich setzte der Erz-bischofs Wilhelm ihm aus einander, daß es des Königsunwürdig wäre, für seine Schwester einen Gemahl bestim-men zu lassen, dessen Person und Name nicht einmal be-kannt wäre. Der Graf aber stand mit heftigem Unwillenund Grimm erst von diesem Verlangen ab, als er gewahrwurde, daß der König und die Barone fest entschlossen wa-ren, es nicht zu gewähren.
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