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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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§ Friede zu Vossem mit Frankreich. 323

würdigen Entschlüssen erheben konnten, als statt des schwachen! Kaisers der kühne Kurfürst von Brandenburg cs unternahm

für Holland, das Bollwerk Deutschlands, das Kriegsbanner' aufzuwerfen. Durchmärsche, Gewaltthätigkciten und Plünde-

1 rungcn im Frieden und zuletzt doch Krieg und schimpflicher

. Friede mit Frankreich verursachten dann zehnfach höhere Ko-

sten als die Aufstellung eines tüchtigen Kriegsheercs; allein^ selbst diese langjährigen traurigen Erfahrungen gingen ohne

! günstige Wirkung für das Vaterland vorüber ').

Im französischen Lager bei Löwen überreichte Meindersdem Minister Pomponne des Kurfürsten vollständige Annahmeder ihm vorgelegtcn Fricdensbcdingungcn, als Beweis derFriedensliebe desselben und der Hoffnung, der König werdeeinige Puncte genauer ausdrücken. Der stolze Ludwig nahm! das persönlich sehr günstig auf, versprach das Vergangene zuvergessen, ließ in der Grafschaft Mark keine Kriegssteuern wei-i tcr cintreiben, im Clcvcschen nur den Rest der ausgeschriebeneni Contributioncn und Lieferungen bis zu des Kurfürsten Unter«

> zcichnung der Präliminarien cinfodern, von da an alle Kriegs-^ bcdürfnisse baar bezahlen und strenge Mannszucht halten.

^ Pomponne verhandelte mit Meinders über die einzelnen Puncteund die Franzosen zeigten sich im Allgemeinen nachgiebig ge-nug um den Kurfürsten zu gewinnen, weil sie eine nähere^ Verbindung mit ihm wünschten. So kam zu Vossem, einem 16. JuniDorfe in der Nähe von Löwen, zwischen dem Kurfürsten und 1673Frankreich, zugleich im Namen Englands und der Bischöfevon Köln und Münster, der Friede zu Stande. Beide Theileverzichteten gegenseitig auf Ersatz des während des Kriegs un-gerichteten Schadens. Der Kurfürst verpflichtete sich, den Fein-den des Königs, wer sie auch sein möchten, keinen Beistand

1) Puten dort XI. H. 91 drückt treffend aus, was den Kurfürstenl zum Frieden nöthigte: dam tuui trist', rerum tscie ngnoscendum 6er-wanins tatum cujus dissolutioni prnecsvendae jsw gunm msxime tem-Pus monere ut sii» publice consilia cnpessnntur. Interim cuilibetredus suis invigünndum et securilati sune Quantum dntur consuleu-dum. Wagner beschuldigt ihn mit Unrecht Frieden geschloffen zu haben,um die den Holländern durch die Franzosen entrissenen cleveschcn Festun-! gen zurückzuerhaltcn, so sehr er das auch wünschte-

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