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2 (1837) Von 1640 bis 1688
Entstehung
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267
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Holländisch-englischer Krieg,

Der Bischof von Münster. 267

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Fürsten in Norddeutschland. Dieses bot damals einen eigenenAnblick dar. Ehrgeizige und unternehmende Fürsten wie derBischof von Münster, die Herzoge von Braunschweig, der Her-zog von Lothringen, ja selbst der große Kurfürst, und, mankann sagen, sogar die Krone Schweden hielten eine die Kräfteihrer Staaten meistens weit übersteigende Anzahl von stehendenSoldtruppen. Nur dadurch galt man etwas, war mächtig,zum Angriffe und zur Vertheidigung immer fertig und gün-stige Gelegenheiten zu Eroberungen wahrzunehmen immer be-reit. Indem die Fürsten die Kosten des Unterhalts ihrer Heerenicht völlig aus eigenen Mitteln bestreiten konnten, so gabenste dieselben gegen Jahrgelder an andere Fürsten, oder verban-den sich mit diesen zu gemeinschaftlichem Vorthcile. Das sinddie letzten Überreste der so mächtigen Bandensührer des 14.und 15. Jahrhunderts, deren Spuren wir noch im dreissigjäh-rigen Kriege in einem Mansfeld, Christian von Braunschweig,Bernhard von -Weimar und Waldstein finden. Lebten die er-sten Führer jener Banden, Compagnien oder Rotten, jene be-rüchtigten Brabanzonen unter Lodrisio Visconti, dem sogenann-ten Herzoge Werner, Bongarten, dem Bernhard von Arma-gnac und Anderen, in Frankreich, Italien und Deutschland vomKriege wie vom Handwerke, dienten jedem Fürsten, der siebrauchen wollte, und blieben .auch ohne Krieg, auf den sie im-mer nie lange warteten, zusammen und hausten wie wohlein-gerichtete Räuberbanden im Großen in den Ländern, welchesie durchzogen: so standen jene Feldherren des dreissigjährigenKriegs, mochten sie auch wirklich mehr für sich handeln, we-nigstens äußerlich im Dienste des Königs von Böhmen, desunglücklichen Pfalzgrafcn, des Kaisers und des Königs vonSchweden. War es doch schon so weit gekommen, daß dieMeisten nicht mehr darauf ausgingen für Sold zu dienen,sondern auch Fürstenthümcr oder doch Graf- und Herrschaftenzu erwerben. Nun aber sind es Landesherren, welche mehrbedeuten wollten, als die Kräfte ihrer Staaten gestatteten, unddaher gelegentlich davon Vortheil zogen, daß sie einen Theilihrer Truppen oder auch auf einige Zeit das gesammte Heer, fürJahrgelder oder Theilnahme an den Eroberungen, fremden In-