Souverainetät in Preussen.
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geblich setzten die Stande das Unrechtmäßige eines solchen Ver-fahrens auseinander, erklärten Niemanden vor Strafe schützenzu wollen, der bei den Pfandcontracten den Fürsten hintergan-gen, erboten sich zu Recht und verlangten, der Fürst solle inSachen des Eigenthums den Gesetzen wie der Privatmann un-terworfen sein. Beamtete, wie der Präsident des Hofhalsge-richts, welche dabei den Absichten des Kurfürsten widerstrebten,wurden durch einfaches Rescript abgesetzt.
Der Kurfürst gründete sein Besteuerungsrecht darauf, daßderjenige welcher keine ordentlichen Abgaben zu erlegen habe,doch nicht deshalb von ausserordentlichen befreit sei. Das pol-nische Privilegium, welches die Erhebung unbewilligter Aufla-gen untersagte, bestritt er, da kein Privilegium zum Nachtheileeines Dritten ohne dessen Genehmigung gelten könne, undnannte es erschlichen, obwohl auch die Versicherungen seinerVorfahren das Land gegen unbcwilligte Abgaben schützten.Nur über Contracte, die er selbst unterzeichnet hatte, wollte ersich den Nechtsgang beim Hofgerichte gefallen lassen. DieRechte der Cölmer, Freien und Schulzen sollten diese erst be-weisen, und dann wolle er darüber entscheiden. Die Assecura-tion vom I. 1663 sollten die Stände nicht gegen die Wohl-! fahrt des Staates misdeuten und ihn zwingen, bis eine Ab-gabe bewilligt sei, das Nothwendige zu bestimmen '). Als er,angeblich durch Noth gezwungen, die Steuern ohne Bewilli-gung erhob, sagten ihm die Stände, wenn er sich wegen einesvorgeschützten, doch ihnen unbekannten Nothfalles berechtigthalte ihr Vermögen zu beschützen, so hätten sie keinen freienWillen mehr und an ihrem Habe und Gütern, nichts mehr Ei-genes. Sie stellten ihm ernstlich vor, dringend sei, daß der
1) Baczko V. p. Z91 ff. und des Kurfürsten Resolution p. 510.Wie freimüthig dieser ehrcnwerthe und sicherlich dem königlichen Hausetreu ergebene Historiker sich über ein solches Verfahren im I. 1798 äus-sern konnte, lesen wir p. 397; Für die Eigenmacht des Kurfürsten wardurch diese Erklärung viel gethan und die Stände völlig niedergetrctenworden; allein ein Fürst, der immer äussere Achtung für Religion hegte,die Psalmen und das Neue Testament nie von sich ließ, dieser muffte,um keinen Schatten auf seinen Charakter zu werfen, auch größere Ach-tung für Moralität und die Rechte seiner Nnterthanen äuffcrn u. s. w.
9. Dec1670
März
1671