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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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Der geheime Rath.

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j mehrere (19) Abheilungen machte. Anfänglich noch ohne diegehörige Geschäftserfahrung, suchte er zu viel selbst zu thun.

Nach der von ihm getroffenen Einrichtung erbrach er die ein- 1651gegangenen Schreiben, vcrtheilte sie, ließ sich über jeden Gc-! gcnstand einen vorläufigen Bericht erstatten, die Abstimmungüber jeden einzelnen Fall vorlcgen und beschloß dann selbst.

! In seiner Abwesenheit musste wöchentlich zweimal Bericht er-stattet und sein Beschluß eingcholt werden. Dies ließ sichnicht ausführen, weshalb er, nachdem die Stelle eines Direc-tors des geheimen Raths seit dem I. 1643 nach WinterfeldsTode unbesetzt gewesen war, im I. 1651 den v. Blumen-thal und dann den Otto v. Schwerin dazu ernannte, um sich 1656einige Erleichterung zu verschaffen und Ordnung in den Ge-schäften zu erhalten. Schwerin nahm bald als erster Minister 1658die Stelle des ehemaligen Kanzlers mit dem Titel eines Ober-präsidcnten und dem höchsten Range unter allen bürgerlichenund Kriegsbeamteten vor dem obersten Kammcrherrn und demFeldmarschall ein und vertheilte die Geschäfte unter die übri-gen geheimen Räthc').

Seit dieser Zeit zog der Kurfürst auch die früher im ge-heimen Rathe verhandelten politischen Angelegenheiten in seinCabinet, zu welchem er diejenigen geheimen Rathe berief, welcheihm beliebten. Die geheimen Näthe wurden nun nicht mehrauf Kündigung, sondern in der Regel auf Lebenszeit angenom-men. Ihre Besoldungen waren verhältnißmäßig sehr gering,in der Regel 500, dann 1000 bis 1200 Thalcr, nebst einigen^ Lieferungen, als Hofkleider, Korn, Kostgeld und Nebeneinkünf-tcn, welche doch insgesammt höher als die baare Besoldunganzuschlagen waren. Ausserdem hatte jeder wenigstens ein Ne-benamt 2).

Obwohl natürlich in verschiedenen Zeiten wohl einer und

1) S- Cosmars und Klaproths Staatsrath S. 189 ff.

2) Zuweilen wurde, wie im I. 1632, die Besoldung vermindert. —

Da die Rothwendigkeit crfodcrt, sagte der Kurfürst, daß wir unsere Aus-gaben hin und wieder beschneiden und unseren zerfallenen Kammerctatwiedcrherstellen. Zuweilen wurde gar kein Gehalt, sondern nur An-wartschaft auf ein Lehn und auf zu erledigendes Gehalt gegeben. Cos-mar u. s. w. a. a. O.