Dreiundzwanzigster Gesang.
i.
, Dem Nächsten beizustehn, sey Jedes Streben,
! ( Denn Gntes thun, bleibt selten ohne Lohn;
Und blieb' es auch, doch kostet'S nicht dein Leben,Bringt weder Nachtheil dir, noch Schmach und Hohn.Wer Andern schadet, dem wird nicht vergeben;
Er büßt die Schuld, spät, oder früher schon.
Das Sprichwort sagt: Der Mensch kommt viele MaleZum Menschen hin, doch nie der Berg zum Thale.
S.
Man sehe nur, wie's Pinabeln ergangen,
Weil er auf solchen Lasterweg gerietst:
Er hat zuletzt die schuld'ge Straf' empfangen,
Die seines Herzens Bosheit ihm beschied.
X Und Gott, der's selten läßt dazu gelangen,s Daß reiner Unschuld wider Recht geschieht,
Schützt' hier die Jungfrau und wird jeden schützen,
Der rein sich hält von allen Lasterpfützen.