Druckschrift 
Theil 3 (1851)
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Dreiundzwanzigster Gesang.

i.

, Dem Nächsten beizustehn, sey Jedes Streben,

! ( Denn Gntes thun, bleibt selten ohne Lohn;

Und blieb' es auch, doch kostet'S nicht dein Leben,Bringt weder Nachtheil dir, noch Schmach und Hohn.Wer Andern schadet, dem wird nicht vergeben;

Er büßt die Schuld, spät, oder früher schon.

Das Sprichwort sagt: Der Mensch kommt viele MaleZum Menschen hin, doch nie der Berg zum Thale.

S.

Man sehe nur, wie's Pinabeln ergangen,

Weil er auf solchen Lasterweg gerietst:

Er hat zuletzt die schuld'ge Straf' empfangen,

Die seines Herzens Bosheit ihm beschied.

X Und Gott, der's selten läßt dazu gelangen,s Daß reiner Unschuld wider Recht geschieht,

Schützt' hier die Jungfrau und wird jeden schützen,

Der rein sich hält von allen Lasterpfützen.