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10 in der Dwcese Rheims und 2 in der Dwcese Khalons sichbefinden. '
Der Hauptsitz ist zu Metz in dein einst unter dem Namen„Schule der christlichen Lehre slwolo clo In voctrmö oliro-lionno)" bekannten Hause, das int Jahre 1712 von Peter G oize,einem Kanoniker an der Kathedralkirchc, zur Erziehung armerMädchen und'znm Unterrichte im Lesen, Schreiben und in allenNäharbeiten gestiftet morden war. Außerdem besitzen diese Schwe-stern hier noch das alte Karmelitenklostcr, mit mehreren Schulenund einem Pensionate. Neuerdings wurden ihnen in dieser Stadtnoch zwei Häuser gegründet, wo sie eine große Anzahl Schnlcrinenum sich versammeln. Ihre übrigen Anstalten sind: Beanmont, Bitsch,Carrignan, Damery, Donchcry, Epernay, Fumay, Gorze, Longwh,Mcziörcs, Pittclangc, Renwitz, Ncthel, Roeroy, Saaralbe, Saar-gemünd, Sedan, Sicrck, Tugity re. ^
Ueberall haben sie unentgcldliche Schulen, Pensionate und kleineSpitäler. Ihre Pensionate sind vorzüglich sür wenig bemittelteLeute bestimmt, welche nicht viel Geld auf Erziehung ihrer Kinderverwenden können. Durchschnittlich erziehen diese Schwestern 4000Mädchen. Die Erziehung ist zwar die Hauptaufgabe ihres Berufes,dabei widmen sie sich aber auch der Krankenpflege, und da fernerdie Kongregation anfangs sür eine Diöccse gegründet wurde, inder man zwei Sprachen spricht, so nehmen diese Schwestern Rücksichtauf die verschiedenen Landessprachen und haben deshalb sowohlfranzösische als deutsche Schulen.
Die Kongregation wird von einer alle fünf Jahre zu erwäh-lenden Gcneralsuperiorin, die ihren Sitz zu Metz hat, ^ und zwei
> Früher hatten diese Schwestern auch einige Niederlassungen im Depar-tement lies b'vrels (der Wälder). Als dieses im Jahre 1814 in das Grvßher-zogthum Luremburg verwandelt wnrde, verlangte der König der Niederlande,daß die Schwestern von dem Mntterhause sich trennen und eine von diesem un-abhängige Congregation bilden sollen. Darein konnten aber die Schwestern nichtwilligen und mußten daher jene Häuser verlassen, die den Armen und Krankenehedem so nützliche Dienste leisteten, und konnten bis jetzt dieselben nicht mehrbeziehen.
r P. Karl v. heil. Aloys >c. S.529.
' Nur die erste Generalsupcrioriu ward lebenslänglich zu dieser Würdeerhoben, weil sie als Stisterin der Congregation betrachtet wurde,