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2 (1845)
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welche vor der Revolution zu Chapelle au Riboul, iu demDepartement Maiue und nachmals zu Evron errichtet wurde.In jener denkwürdigen Zeit, in der sich die Frömmigkeit mit so großemEifer in der Hauptstadt Frankreichs durch große und edle Unterneh-mungen kund that, gründete in einem unbedeutenden Orte einejunge, arme Wittwe eine Congregation, die dem Zahne der Zeit undden Stürmen der Revolution getrotzt hat.

La Chapelle au Riboul, in der Diöecse ManS, war derGeburtsort der Perriue Brunet H1654—1735). Arm in denAugen der Welt, war sic schon frühzeitig reich in den Augen GotteSan Tugend und Frömmigkeit. Ihr lebhaftester Wunsch war cs ge-wesen, sich gänzlich dem Dienste ihres göttlichen Meisters zu wei-hen; allein ihre Aeltern willigten nicht iu die Ausführung diesesEntschlusses und zwangen sie zur Ehe mit dem reichen Tulard. DieUcbnug der christlichen Tugenden heiligte diesen Bund. Als aberMadame Tulard iu ihrem 25stcn Lebensjahre eine kinderlose Wittwegeworden war, da fühlte sie wiederum ihre frühere Neigung zumDienste des Herrn in ihrer ganzen Größe. Die Unwissenheit, inderen harten Banden das Landvolk schmachtete, die Nöthen derArmen und Kranken weckten das Mitlcidcn dieser Frau; und sowidmete sie sich ganz und gar den Werken der Barmherzigkeit, wobeisic von einigen gleichgesinnten Mädchen unterstützt wurde. Sie standnoch im jugendlichen, zerstrcuungövollcn Alter, umgeben von Wider-sprüchen und Hindernissen, als sie im Jahre 1679 den Grund zueiner Gesellschaft zur unentgeltlichen Unterweisung junger Mädchenund zur Unterstützung der Unglücklichen legte. Anfangs zwar wurdesie dabei bloö von einigen Pfarrern in der Nachbarschaft unterstützt,allein dreißig Jahre später bestätigte Ludwig de la Vergne de Tressau,Bischof von Mans, die Genossenschaft.

Ihre Statuten bestehen im Wesentlichen in folgenden Bestim-mungen: die Schwestern haben keinen andern Superior als denDiöecsanbischof. Die Generalsupcrioriu regiert die Congregation,wird stets für drei Jahre erwählt und darf in keinem Falle ihrAmt über neun Jahre verwalten; an ihrer Seite steht ein Rathvon fünf ebenfalls für drei Jahre erwählten Schwestern, welche beiihr wohnen. Die Schwestern behalten das Eigenthum aller ihrer