thümlich sind, welche sie immer im Sinne tragen müssen, um siezu betrachten, und im Herzen, um sie auszuüben, und die der Ge-genstand ihrer GewisscnSerforschung seyn müssen. Dieselben lautenalso: 1) Ihr sollt Gott in euerem Vorgesetzten ehren, indem ihr ihmweltlich gehorcht. 2) Ihr sollt all' euere Brüder jederzeit herzlichlieben. 3) Ihr sollt die Kinder gut und uncntgeldlich unterrichten.
4) Ihr sollt Alles im Glaubensgeiste und einzig für Gott thun.
5) Ihr sollt die ganze Zeit, die dazu vorgcschrieben ist, eifrig demGebete widmen. 6) Ihr sollt oft innerlich an Gottes Gegenwartdenken. 7) Ihr sollt euern Geist und euere Sinne häufig abtödten.
8) Ihr sollt das vorgeschricbene Stillschweigen genau beobachten.
9) Ihr sollt euch durch große innere Sammlung keusch erhalten.
10) Ihr sollt die Armuth lieben und freiwillig Nichts besitzen.Außerdem legen die Brüder des Instituts der christlichen Schu-len die Gelübde der Keuschheit, der Armuth, des Gehorsams, derBeharrlichkeit in diesem Institute und daS der uuentgeldlichcn Unter-richtscrtheilung ab. Die Brüder, welche daS 25ste Jahr noch nichtzurückgclegt haben, dürfen die Gelübde nur für drei Jahre ablegen,und müssen dieselben alle Jahre für die nämliche Zeit nach einerFormel erneuern, bis sie zu den ewigen Gelübden ausgenommenund zugelassen werden. Um aber die dreijährigen Gelübde ablegenzu können, muß man ein Jahr im Noviziat und eines in derSchule zugebracht haben.
Auch sollen die Brüder in allen ihren äußeren Handlungengroße Sittsamkcit und Demuth, verbunden mit einer Weisheit, wiesie ihrem Stande geziemt, an den Tag legen.
Außerdem bestehen noch besondere Vorschriften für die Uebungeudes ganzen Tageö und an besonderen Festen.
Natürlich muß den Mitgliedern einer solchen Anstalt auch vielan der Erziehung und Heranbildung der Lehrer selbst gelegen seyn.Zu diesem Ende ist der Inspektor der Schulen verpflichtet, die Auf-sicht über die Schulen einer Anstalt zu führen und sich mit derBildung der neuen Lehrer zu beschäftigen.
Da Achtung und Unterwürfigkeit gegen den Inspektor undden ersten Lehrer durch die Regel und durch die Vernunft selbstgeboten wird, so ist eS vor Allein Pflicht des jungen Lehrers, dieser