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des N. aus dem Kirchsprcngcl N., der ich eine vollkommeneKenntuiß von der Stiftung dieses Seminarinmö oder Collegiums,seiner Gesetze und Statuten habe, nachdem die Vorsteher mir solcheeinleuchtend erklärten — unterwerfe mich denselben in Allem undgelobe, sie treulich zu beobachten. Ausserdem gelobe und schwöre ich,daß ich während meines Aufenthaltes in diesem Collegium und nachmeinem Austritte aus demselben, mag ich meine Studien vollendethaben oder nicht, in keinen geistlichen Orden, in keine Congregatjonoder Gesellschaft ohne spccielle Erlaubnis! des apostolischen Stuhlesoder der Cardinalseongrcgation zur Verbreitung des Glaubens cin-trctcn, und darin Profeß thnn will. Auch gelobe und schwöre ich,daß ich ganz nach der Bestimmung der Cardinalseongrcgation ei»Clcrikcr werden und jede geistliche Weihe annehmen will. Fernergelobe und schwöre ich, daß ich — sofern ich in Europa bleibe —mag ich nun ein Religiöse geworden oder Wcltpriester gebliebensepn — jährlich, und falls ich mich außerhalb Europa'S befinde,alle zwei Jahre getreuen Bericht über mein Lebenövcrhältniß, dieFortsetzung meiner Studien und geistlichen Hebungen und all' meinThun und Lassen erstatten will. Ueberdieß gelobe und schwöre ich,jedem Befehl der Cardinalseongrcgation unweigerlich und augen-blicklich immer und überall Folge zu leisten, namentlich, wenn dieselbemich in meine Hcimath zur Verbreitung des Glaubens und zur Seel-sorge senden wird; auch in dem Falle, wenn ich zuvor mit päpstlicherErlaubnis; in irgend einen geistlichen Orden eingetretcn sepn sollte. End-lich gelobe und schwöre ich, daß die ganze Kraft und Bedeutung diesesEidcS mir vollkommen cinleuchtct, daß ich die Schwere meiner dadurchaus mich genommenen Verbindlichkeiten einsehe und verstehe, daß ichdemselben nach jeder von der Cardinalöcongregation erfolgenden Inter-pretation und gemäß dem apostolischen Breve vom 20. Juni 1600 Nach-kommen will. So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium."
Zweites Kapitel.
Die Priester der christlichen Lehre in Frankreich; P. Cäsar von BnS,ihr Stifter. — Doctrinarier st.es Doetrinnires). st592)
Die Congregation der Priester der christlichen Lehre hat dieUnterweisung der Armen, Unwissenden und Landleute zur Hauptauf-