Druckschrift 
2 (1845)
Entstehung
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im Jahre 1540 konnte Johann ein Haus miethen, welches den An-fang deö Hospitals von Granada und die erste Grundlage seinesOrdens bildete; Madrid und Cordova aber ahmten dieses guteBeispiel bald nach. Indessen hatte unser Heiliger nie den Plangehegt, einen neuen Mönchsorden zu stiften; höchstens beabsichtigteer, eine Gesellschaft von weltlichen Personen zur Besorgung derHospitäler zu bilden, und diese Personen durch eine verschiedeneKleidung vor den übrigen Weltlichen kenntlich zu machen. Dastarb plötzlich Johann eines schonen Todes. Das Flüßchen akenilwar sehr angcschwollcn und hatte viel Holz mit sich sortgerissen.Um solches für sein Hospital zu gewinnen, wagte sich Johannselbst zu wiederholten Malen in das reißende Wasser. Ein jungerMann, der ihn dabei unterstützte, wagte sich zu tief hinein undwurde von dem wilden Wasser fortgerissen. Seiner Schwäche undErstarrung uneingedenk, stürzte sich Johann ihm nach und retteteihn glücklich. Allein der Retter selbst starb wenige Tage nachher (am8. Mär; 1550) an den schmerzlichen Folgen der Erkältung undübergroßen Kraftanstrengung. Er wurde in der Kirche der Minimenfeierlichst begraben und im Jahre 1090 von Papst Alerander VIII.heilig gesprochen.

Nach seinem Tode schien seine Unternehmung nur dann frucht-bringend und von Darier zu seyn, wenn sie durch die Form desKlosterlebenö geschützt und durch die feierlichen Ordcnsgelübdc besiegeltwäre. Gerne unterzog sich daher die Genossenschaft des Johannesvon Gott dieser Bedingung um ihres künftigen Glückes willen, undder Orden fügte den dreifachen Gelübden noch die Verpflichtungbei, die Kranken zu verpflegen. Weit entfernt, bei dieser Verände-rung zu verlieren, gewann er dabei sehr viele Mittel für seineglückliche und nützliche Wirkungsweise. Anfangs hatte der Ordenkeine geschriebene Regel; denn der heil. Johann von Gott gab beiseinen Lebzeiten seinen Schülern keine andere Regel, als das Beispielseiner Tugenden, mit dem ausdrücklichen Befehl, den Kranken gei-stigen und körperlichen Beistand zu leisten. Pius V. bestätigte dieseAnstalt im Jahre 1572, und unterwarf sie der augustinischen Regel,die man gewöhnlich wählte, wenn man das Leben der Mönche nichtallzusehr innerhalb deö Klosters beschränken wollte. Das Haupt