Druckschrift 
2 (1845)
Entstehung
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Krankendieners, und benahm sich jetzt so musterhaft, daß er am Endein diesem Hospital die Stelle eines OeeouomuS erhielt.

Sein schon früher abgelegtes Gelübde, Franziskaner zu werden,fing an, ihn zu drücken, da er wegen seiner immer wieder aus-brechenden Geschwüre in kein Kloster ausgenommen werden konnte. Ergeriet!) nun auf den Gedanken, eine Genossenschaft von einigen Weltlichenzu errichten, welche sich vereinigen sollten, den Kranken zu dienen,und im Jahre 1582 verbanden sich zu diesem Ende fünf Personenmit ihm. Allein sie bestand nur kurze Zeit, indem ihm das Betstüb-chen im Hospital, in welchem sie sich zu versammeln pflegten, bos-hafter Weise abgenommen wurde. Jetzt entschloß er sich, einenVerein außerhalb des Hospitals zu errichten. Seine Freunde stelltenihm vor, sie wunden wohl nicht viele Jünger bekommen, so lange sieim weltlichen Stande blieben, und riechen ihm daher, Priester zuwerden. Er folgte diesem Rath, und ließ sichs nicht verdrießen, in seinemZAcn Jahre im Jesuitcneollegium daS Lateinische anzufangcn; ermachte gute Fortschritte, so daß er nach wenigen Jahren zum Prie-ster geweiht werden konnte. Bald nach seiner Answeihnng über-gaben ihm die Administratoren des Hospitals St. Jakob die Besor-gung der Kirche U. L. F. von den Wundern, nahe an der Tiber.Eamill legte sein Amt als Occonomus nieder, nahm im Sept. 1584unter Gregors Xlll. Regierung von dieser Kirche und dem an siestoßenden Kloster Besitz, gab seinen Genossen die Tracht der regu-lirtcn Cleriker, und trat so offen als der Stifter einer neuenCongregation auf. Die ungesunde Luft vertrieb ihn bald aus diesemOrt, und jetzt miethetc er ein Haus in dem Stadtviertel der dunkelnBuden, und gab seiner sich täglich vergrößernden Genossenschaft denNamen der Krankendiener. Papst Sirtns V. billigte sie durcheine Breve vom 8ten März 1580 und erlaubte ihnen, in Gemein-schaft zu leben, einfache Gelübde der Armuth, Keuschheit und deSGehorsams abzulegen, und noch ein viertes beizufügcn, in welchemsie versprachen, den Kranken bis zum Tode und selbst zur Pcstzeitbeizustehen. Er erlaubte ihnen ferner, einen Priester aus ihrer Mittezum Superior zu erwählen, der sein Amt nur drei Jahre sollte ver-walten können, und Almosen sammeln mußte. Sofort wurde EamillGesch, der Mönchsorden. II. 4