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duldig einem Nrtheil, welches er selbst oft hatte mitfällen helfenin ähnlichen Lagen Anderer, und er nie ungerecht heißen konnte.Den Schluß dieser richterlichen Sitzungen machten gewöhnlich Rede-übungen über den Werth oder llnwerth von Handlungen berühmterMänner des Alterthums und späterer Zeiten, meistens in mora-lischer Hinsicht. Da fanden Brutus und Cäsar, Charlotte Cordayund Wilhelm Test, die Preßfreiheit und der Krieg ihre öffentlichenAnkläger und Vertheidiger, welche in ausgcarbeiteten Reden ihreMitzöglinge bald durch die einfachen Wahrheiten der Vernunft,bald durch die Rührung der Gefühle zu Gunsten ihrer Sache zustimmen suchten. Das Tribunal gab den Ausschlag. — Nicht nurdie Lehrer wohnten diesen Sitzungen gewöhnlich bei, sondern selbstans den benachbarten Ortschaften kamen die Neugierigen, um diejungen Redner zu hören.
Alles, was in Reichenau geschah, Lehr- und Freudenstundcn,Tisch- und Schlummerzeit, konnte von Fremden beobachtet wer-den; jeder Ausländer hatte das Recht, die Anstalt Tage lang zuprüfen. Sie, die nur durch das Vertrauen des Publikums starkwar, durfte sich den Augen desselben nie verbergen.
Nur einen Tag im Monat gab es, wo die Handlungen derZöglinge Geheimniß blieben, wo selbst Aeltern und Verwandteden Beschäftigungen derselben nicht beiwohnen durften. Es warder Tag des Sittengerichts. — Die Jünglinge wurden ihreeigenen Beurtheiler. Eine der Feierlichkeit und dem Zweck derHandlung angemessene Rede eines Lehrers eröffnete die Sitzung. —Abwechselnd trat einer nach dem andern von den Zöglingen ab.In verschlossenen Zetteln gab jeder der Zurückgebliebenen seineMeinung über die angenommenen oder abgelegten Fehler des Bru-ders, und jeder bezeichnete die hervorstechende Tugend oder guteHandlung desselben. Die Stimmenzettel wurden nach ihrer Ver-lesung vernichtet und diejenigen Charakterzüge, in welchen sich dieZsch. Ges. Schr. 33. Thl. 12*