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33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
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155
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kann. Das geschah in den Niederlanden. Zu dem Uebcrgewicht,welches unbehutsamc Dankbarkeit in frühem Zeiten dem Helden-hanse von Oranien gegeben, hatte sich die TodeSkrankhcit derfreien Staaten, die Selbstsucht der Bürger, gesellt. Sobald Ge-winnlust oder Ehrgeiz der Niederländer an die Stelle der altenFreihcitslicbe getreten war, suchte man Zinsen, Einkommen undEhrenämter für sich, nicht mehr das Wohl des Vaterlandes fürAlle. Wenn ein Königreich untergeht, ist es mit Recht zu be-klagen: denn ein ganzes Volk geht unter durch die Fehler Weniger,denen alles nachfolgt. Wenn aber ein Freistaat vernichtet wird,daß die Bürger seinen Untergang überlebten, war er des TodesWerth: denn er starb durch die Sünden der Menge. Parteikämpfesind nur die letzten Zuckungen des verscheidenden Staatskörpers.

Die Niederländer hatten schon anfgchört ein freies Volk zusei», ehe Oranien erbliche Hoheit annahm; so wie sie denn auchnichts gehindert hätte, ein Freistaat in monokratischer Form zusein, wenn die Bürger noch den Geist ihrer herrlichen Ahnherrenfestgehaltcn hätten.

Nun entstand eine batavische Republik; die sieben Pro-vinzen wurden in einen einzigen Freistaat verschmolzen; die Machtder Gesetzgebung einer stellvertretenden Versammlung, die Voll-ziehung einem Direktorium von fünf Männern übergeben. Aberdiese Verfassung, das Ebenbild der damaligen französischen, unbe-sonnen einem Volke aufgcdrungen, dessen Denkart, Ncbung undBedürfniß dabei als Nebensache übergangen worden Ware», lastetebald eben so schwer auf die Nation, als das Gefühl ihrer Abhän-gigkeit. Denn von nun an ward sie die willenlose Dienerin desSiegcrvolks, half dessen Lasten tragen, ohne dessen Siege zugenießen.

Freilich schon sechs Jahre nachher änderte man die unbequemeVerfassung, theilte die Republik wieder in ihre gewohnten sieben