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Bd. 1 (1824) Freyheit des menschlichen Willens
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ist zwar das' All der Dinge vollkommen; jedoch auch nichtweniger vollkommen/ wenn alle/ welche sündigen/ un-selig werden. Demnach ist die Vollständigkeit und Voll-kommenheit des Weltalls/ in welchem Seelen sind/ di-sündigcnd so nothwendig unselig werde»/ alsrecht handelnd sie selig bleiben/ in Bezug aufalle Wesen unverkennbar. Die Sünden / und die Strafender Sünden sind nicht selbst Wese»/ sondern bloßVeränderungen an dem Wesen; die Sünde»Veränderungen aus freyem Willen; die Strafenals nothwendiigc Folgen der Gerechtigkeit.Allein die Sünde/ als eine Folge des freycn Willens/ isteine Veränderung schändlicher Art / und muß nothwendigStrafe zur Folge habe»/ auf daß sie mit der Ordnungder Dinge wieder in Einklang gebracht werde; und wo-fern solches die Strafe bewirkt/ hört sie auf schändlich zusey»/ indem zur Zierde dcS Weltalls sie nothwendig ge-hört/ weil die Schändlichkeit der Sünde nur durch dieStrafe der Sünde aufgehoben wird. Daher kommt es/daß Geschöpfe höher» RangeS/ wenn sie sündigen/ vonGeschöpfen niedern Ranges gestraft werden / zumal dieseLetztem von so unvollkommncr Art sind/ daß sie auchvon Seelen/ die sich mit Schande befleckt haben/ nochgezierct/ und mit der Schönheit des Weltalls in Har-monie gebracht werden können. Oder was ist von sohoher Art/ als der Mensch/ und was von so niedrigerund unbedeutender/ als der unreinste Ort des Hauses?