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Mein eine solche Unwissenheit und Unvermögenheit istnie der ursprünglichen / sondern nur der schonverdorbenen Natur eigen; setzt also eine frü-here Abweichung von Gott voraus/ und muß alseine natürliche und durchaus gerechte Strafe frü-herer Sünden betrachtet werden/ indem offenbar diegerechteste Strafe dcr Sünde darin besteht/ wenn jederverlieret / waS er nicht gut gebrauchen wollte zur Zeit/als er ohne Beschwerlich es gut hätte gebrauchen kön-nen; folglich wer wissend unrecht thnt/ das Vermögenverliere / das Rechte zu erkennen/ und wer gut zu han-deln vermögend / Böses thut/ des Vermögens'/ auch daserkannte Gute zu vollbringen / verlustig werde.
Allerdings könnten über eine solche Unwissenheit undUnvermögenheit diejenigen klagen / welche sie nicht durcheigenes' Sündigen verschuldet/ sondern als eineFolge der Sünde ihrer Stammcltcrn geer-det haben/ wenn ihnen durch Gottes Erbarmungcn nichthinreichende Mittel angcbothcn wären/ jede Unwissenheitund jegliche Schwäche zu überwinde» und zu beseitigen.Da aber denen / welche davon Gebrauch machen wollen/weder das crfodcrlichc Licht/ noch die erfodcrlicheKraft im Reiche Gottes mangelt/ haben sie die Folgenihrer Unwissenheit und Unvermögenheit eigenem/ frühe-rem Nichtwollen zuzuschreibcn / und werde r somit nichtfür fremde / sondern für eigene Sünden gestraft.