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die von menschlicher Herrschaft frey gelassen zu werdenwünschen/ lüstern sind: drittens/ Eltern/ Brüder/Gatte»/ Kinder / Verwandte/ Freunde/ und alle/ mitwelchen wir in irgend einer vertraulichen Verbindungstehen: viertens / der Staat selbst/ welcher die Stelleder Eltern cinzunchmen pflegt; auch Ehren / Lob / undsogenannter Volksruhm: fünftens/ das Geld/ unterwelchem Namen alles begriffen ist/ was uns vor AndernVorzüge verleihen/ und zu Vcrkäüfcn und Schankungenbefähigen kann. Zu zeigen/ wie in Bezug auf allediese Dinge das Gesetz jedem das Seinige zuerkcnne/ist ein schwieriges und langes Geschäft/ welches aberzu unserm Vorhaben gar nicht crfvdcrt wird: den»cs genügt un-S/ cingcsehcn zu habe»/ wie die Macht die-ses Gesetzes in der Bestrafung nicht weiter sich erstrecke/als diese Güter: oder nur darin bestehe; etwas von den-selben zu nehmen und zu entziehen demjenigen / welchendas Gesetz strafen / oder durch Furcht in Schranken hal-ten will. Dadurch quälet und quälet eü nach jedesmali-ger Absicht die Unglücklichen/ die zu regieren cS gege-ben worden ist: denn aus Furcht derlei Dinge zu ver-lieren/ beobachten sie im Gebrauche derselben jenesMaaß / welches zur Eintracht eines Staates / wie eraus solchen Menschen gebildet werden kan»/ dienlich ist:niemals aber wird die Liebe zu diesen Dingen/ als Feh-ler bestraft/ sondern einzig die sinnfällige Ruch-losigkeit/ mit welcher sie andern entzogen werden.