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Gesetz, welches derlei Menschen zu töden gestattet, bc^greiffe aber doch nicht, wie diejenigen entschuldigetwerden können, welche sie töden. Evod. Lch bcgreiffsnoch viel weniger, warum du Menschen entschuldigenwillst, die durch gar kein Gesetz ang'eschnldigct werden.Aug. Durch keines der erscheinenden Gesetze vielleicht,welche nur von Menschen gegeben werden; ob aber nichtdurch ein viel strengeres und viel tiefer liegendes Ge-setz, weiß ich nicht, wenn anderst gar alle Dinge unterder Leitung der göttlichen Vorsicht stehen: oder wiekönnen vor den Augen der göttlichen Vorsicht diejeni-gen fehlerfrei) seyn, welche bloS solcher Dinge wegen,die man eigentlich verachten sollte, durch Menschcnmordsich beflecket haben? Evod. Mir scheint, daß jenesGesetz, welches für die Regierung eines Volkes gegebenwird, mit Recht diese Dinge erlaube, und daß nichtweniger auch mit Recht die göttliche Vorsicht sie strafe.Denn das Gesetz eines Volkes bezieht sich nur aufsolche Dinge, welche zur Erhaltung des Friedens unterrohen Menschen geeignet, und nur insoweit, als siehiezu geeignet, und von menschlicher Macht abhängigsind. Für jene Verschuldungen aber giebt eS andereund angemeßnere Strafen, Strafen, von denen einzigdie Weisheit befreyen kann. Aug. Diese Unterschei-dung, obwohl mehr noch im Keime daliegend, als ei-gentlich durchgcführt, gefällt mir sehr wohl; denn sieiß nicht weniger zuverlässig in ihrer Grundlage, als