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Bd. 1 (1824) Freyheit des menschlichen Willens
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schlage und Frevel gegen das Heilige. Aug. Sagevorerst/ warum du den Ehebruch für eine .Uebethathaltest: etwa/ weil ihn das Gesetz verbiethet? Evod.Nein; nicht deßwcgcn ist der Ehebruch ein Uebcl / weilihn das Gesetz verbiethet/ sondern da§ Gesetz verbiethetihn/ weil er ein Ucbel ist. Aug. Aber wie/ wenn Je-mand in dieser Ueberzcugung uns stören wollte/ durchVergrößerung der mit dem Ehebruch verbundenen Lüste/und etwa durch die Frage/ warum wir den Ehebruchfür so böse und verwerflich halten/ müßten wir dann/falls wir in dieser Sache nicht blos glauben/ sondernauch zur Einsicht und zum Vcrständniß gelangenwollte»/ bloS auf das Gesetz uns berufen? Auch ichglaube/ wie d»/ und ich glaube mit unerschütterlicherFestigkeit/ und wünsche die Pflicht dieses Glaubens allenVölkern und Nationen zu verkünde»/ des Glaubensnämlich/ daß der Ehebruch ein Uebel sey. Allein gegen-wärtig ist unsere Aufgabe/ zum Verständniß zu brin-gen/ und wissenschaftlich zu begreifen/ was wir früherblos als Gegenstand des Glaubens erkannt haben. Da-rum überlege die Sache mit möglichster Anstrengung /und sage mir dann/ auf welchem Grunde deine Er-kenntnis von der Verwerflichkeit und Schlechtigkeit desEhebruches beruhe. Evod. Ich weiß/ daß der Ehe-bruch ein Uebcl ist / weil ich denselben an meiner eige-nen Frau durchaus nicht leiden würbe. Böse aber han-delt offenbar/ wer einem ander» zufügt/ was er selbst