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werden kann. Der Ucbclthäteii/ von denen hier dieRede ist/ gicbt cS sehr viele und verschiedenartige: der-gleichen stnd Ehebrüche / Diebstähle u. s. f. AlleindaSVöft/ welches durch derlei Handlungen sich offen-baret/ liegt weder im Gesetz/ welches solche Handlun-gen verbicthct/ noch im Urthcil der Menschen/ welchesolche Handlungen für böse halten; denn nicht/ weildas Gesetz sic verbicthct/ oder die Menschen sie für bösehalten/ sind sie böse/ sondern umgekehrt/ weil sie ansich böse sind / verbicthct sie das Gesetz / und nennt siedaS Urthcil aller Vernünftigen chöse. Solche Handlun-gen sind also an sich böse. Da aber daS An sich bösesolcher Handlungen nicht in der That liegt/ sondern indemjenigen EtwaS/ aus welchem die That hervor-geht/ und dieses Etwas die Lust/ oder Begierlichkeit derMenschen ist/ muß als die eigentliche Quelle aller Nebel-thatcn die Lust angesehen werden: denn diese liegtallen Neigungen und Abneigungen des Menschen/ auswelchen alle Handlungen hervorgchcn/ zu Grunde/ undäußert sich durch ei» unordentliches und heftiges Ver-langen nach Gütern / welche keinen Bestand haben; als«in Verlangen/ welches böse an sich ist / auch wenn eSnicht gegen die bürgerlichen Gesetze im Acußcrn angcht/und also von ihnen nicht gestraft wird. ES gicbt näm-lich ein zweyfacheS Gesetz: ein zeitliches und einewiges; jenes ist wandelbar/ dieses' ist unwan-delbar; jenes geht aus diesem/ dieses aber unmittelbar