Druckschrift 
1 (1823) Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im Herzogthum Westfalen nach älteren und neueren Gesetzen und Rechten
Entstehung
Seite
XVII
Einzelbild herunterladen
 

VXIl

Seit«

Fünftes Kapitel.Preisfestsetzungen nach Hessischen Gesetzen.

§. li7. Ob bisherige Geldzahlungen für Naturalabgaben ge«ge« den Wille« des Berechtigte« fortgesetzt werdenkönnen2;. der Colon. Verordn. . . 2«S

1 . H8> §- 16. 17. 22. der Colon. Verordn. Verordn, vom

16. Jan. 1808. Schätzung von 25jährigen Frucht,

Preisen. Verweisung auf die Flur» und Lastenduchi,

Angaben wegen der übrigen Naturalien. Bei unbe«siinimten Naturalien Durchschnitts»Ertrag von 10

Jahren.-

§. ny. Anstande, erregt durch die Verordnungen v. y. Febr,

1811, gehoben durch die Erläuterung v. iz.Aug.

r8t? tz y.» 0 »

§. 12s. Durchschnittspreis« in den einzelne» Aemtern nachH, 122. der Colon Verordn. Preis von 2; Jab»ren vor iSoy. Erläuterung v. 18. Aug. r8l;.

H. 4 ändert beites ab . , . , . 20-

§. i»l« Aufhebung der Verweisung auf die Flur, und La,stendücher, durch tz. z. der Erläuterung vom iS.

Aug. 181; . . . . . . »H

§. 122. Proviloriiche i) Verwandlung und Ablösung der Na,tnralicn mit Ausschluß der Kbrnerpacht. 2- Abli,su»g der Fruchtkörneepacht., Provisorisch« Nor»malprcise vom 8. Nov. 1814. . . , . 21»

§. 12 Z. Entschädigung für Dienst« In Fruchtrenten zu leisten. 21»

Sechstes Kapitel.

Königliches Gesetz über Auseinandersetzung und Preisbestimmung.

H. 124. H. 2. und 4. des König! Gesetzes ... 214

§. 12s. Verwandlung der bisherigen provisorische« Ausein»«ndersetzungen in definitive. Wie hiebet di« Preise«uSzumittel« ? . . . . . . 21S

§> 12S» Bestimmungen des Königl. Gesetzes I. über dt« Der,

Wandlung der Naturalleistungen ,n Geld 1) vonder Berechnung derjenigen Naturalien, welche nichtFruchtabgaben sind, in Geld. H. 41. lies Kvnigl. Ge«setzes. Bemerkungen und Wünsche . . . 21 ?

§. 127 . 2) Berechnung der Dienste in Seid nach §. 42. »es

König!. G-s..21-

§> 128. z) Anschlag»»« der Fruchtzinse» zu Gelte. cH. 4».