Druckschrift 
2 (1859)
Entstehung
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somit Alles noch auf dem alten Fuß geblieben. Ueber die Art derFinanzverwaltung ist des Königs Genehmigung erforderlich und jähr-lich wird darüber Bericht erstattet, desgleichen über alle Kapitel-Verhandlungen und die entworfenen Veränderungen in den gesetz-lichen Anordnungen.

So ist der Zustand der Dinge in dieser Ballei, so viel wirwissen, noch bis diesen Tag. Noch jetzt steht ihr ein Landkomthurals Oberster der dortigen Ordensritter vor. Die Würde bekleidetzur Zeit seit dem Jahre 1857 Herr Boudewhn Reint Wolter BaronSloet von Hagendorp, der 59. in der gesammten Reihe der Land-komthure von Utrecht.