Druckschrift 
2 (1859)
Entstehung
Seite
504
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Lehrbach vorläufig als Statthalter und späterhin als Landkom- >thur ').

Der Ordensritter folgte jedoch der Vorladung nicht. DerHochmeister sah sich vielmehr durch dessen fortwährende Umtriebeund Anfechtungen gegen ihn und den Orden bald darauf genöthigt, ^das ganze bisherige gesetzwidrige Verhalten des ungehorsamen Rit-ters zur Kenntniß des Kaisers zu bringen, ihm zugleich meldend:der von Ehb habe sich überdieß seit kurzer Zeit so weit vergangen,daß er sich sogar erdreistet, „seine hoch- und deutschmeisterlicherechtmäßige Wahl zu verdächtigen, ihn somit von dein Neichsfürsten-Stuhl herunter zu setzen und wo möglich den ganzen Ritter-Ordenumzustürzen" Nach einiger Zeit aber kam dem Meister aufzuverlässigem Wege die Nachricht zu, der von Ehb habe sogar amkaiserl. Hofe sich den Titel eines kaiserl. Geheimen Raths erbetenund er stehe auch wirklich schon auf der Liste derer, die bestätigtwerden sollten. Der Meister säumte nicht, den Kaiser sofort aufsdringendste zu ersuchen, „die Bestätigung wenigstens so lange an-stehen zu lassen, bis sich der ungehorsame Ordensritter ihm alsseinem Hoch- und Deutschmeister unterworfen habe, dieweil es denKurfürsten und Fürsten des Reichs sonst scheinen dürfte, als wäre !derselbe wegen seines an ihm begangenen groben Frevels vom Kaisersogar noch belohnt worden" ^). In denselben Tagen erhielt nunEhb auf die Anklage des Meisters, daß er sich nicht nur durch ^

verfassungswidrige Steuererhebung in seiner Ballei unrechtmäßige ^

Eingriffe in die Rechte des Hochmeisters erlaubt, sondern auch nach "

seiner Amtseutsetzung und seiner Flucht in seiner verbrecherischen !

Sache einen ordnungswidrigen Recurs an den päpstlichen Hof ge-nommen und einen Proceß gegen den Orden eingeleitet habe Z, einscharfes kaiserliches Mandat, worin ihm unter strenger Strafe ge- !

boten wurde, von seinem ungerechtfertigten Recurs nach Rom und !

') Kapitel-Verhandlung vom 8. October 1764 im Reichs-Archiv zu Stutt-gart. Faber a. a. O. 313.

2) Dieses Schreiben des Meisters erging an den Kaiser in der Mitte Ja-nuar 1766. Der Kaiser erwähnt einer solchen Anklage in einem Mandat anden von Eub; s. Faber Neue Europäische Staats-Lanzlei XX. 263.

') Schreiben des Hochmeisters an den Kaiser, dat. Brüssel 23. April 1766im Reichs-Archiv zu Wien.

Vgl. Eingabe des Anwalts des Hochmeisters beim Kaiser bei Fabera. a. O. XXIII. 272.