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besiegelten und beschworenen Beschreibung, sowie der vom Kaiserbestätigten Constitution des Ordens; überdieß sei noch von keinemFürsten in Hessen von einem Landkomthnr die Huldigung verlangtworden. Er ersuchte daher den Landgrafen, den Landkomthnr seinergeleisteten Pflicht, wiewohl sie schon an sich unbündig sei, wieder zuentlassen. '). Ludwig aber erfüllte diese Bitte nicht; er antwortete:der Landkomthur sitze in seinem Fürstenthnm, unter seinen Regalien,seiner fürstlichen Hoheit, seiner Gerichtsbarkeit und Obrigkeit. DerMeister widerlegte diese Behauptung zwar, wiederholte sein Gesuchnoch einmal, schlug eine schiedsrichterliche Entscheidung durch vierregierende Fürsten vor und suchte in jeder Weise den Streit aufgütlichem Wege auszugleichen ; allein der Landgraf wies dieß ohneweiteres zurück und es waltete hier nun wiederum zwischen Beidenein Zwist ob, der, wie wir sehen werden, sich auf viele Jahre hin-ausschob.
Während man aber im Verlauf des I. 1567 in den Balletenüberall beschäftigt war, theils die zur Ausrüstung des im letztenGeneral-Kapitel zugesagten Reiterhaufens, theils die Anlagen derReichssteuer zusammeuzubringen °), meldeten sich wie häufig schonfrüher, jetzt indessen mehr als je ungewöhnlich viele von Adel zurAufnahme in den Orden '). Bon allen Seiten gingen für sie Em-pfehlungen und Fürbitten ein. Biele mußten zu ihrer Aufnahmeauf spätere Zeit vertröstet, andere nach den Ordensstatuten wegender Neuheit ihres Adels und wegen Mangel der vorschriftsmäßigenAhnen für immer abgewicsen werden. Häufig war aber auch fürdiese der Deutschmeister mit wiederholten zudringlichen Fürbitten be-lästigt worden oder die Zurückgewiesenen hatten in ihrem Unwillensich allerlei seltsame Reden und Verleumdungen gegen den Ordenerlaubt, aus Rache sogar wohl auch gedroht, der Orden solle baldgenug durch schwere Verluste ihre Zurückweisung sehr bereuen u. dgl.Ohne Zweifel hatte sich darüber der Deutschmeister beim Kaiserbeschwert^) und ihm vorgestellt, daß, wenn man solchem Zudrang
') Schreiben des Deutschmeisters an den Landgrafen von Hessen, dat. Mer-gentheim 28. Juni 1567 in Histor.-diplom. Unterricht Rr. 118.
°) Schreiben des Deutschmeisters an den Landgrafen von Hessen, dat. Mer-gentheim 11. Oktober 1567 a. a. O. dir. 142.
Venator 392.
0 IV^inar Kapitel-Schlüsse"46. 52 führt davon viele Beispiele an.
°) Der Kaiser ist über die Verhältnisse des Ordens so gut unterrichtet, daß