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eröffnet ward, mußten zuvor nach alter, immer noch geltenderSatzung sämmtliche anwesende Landkomthure oder deren Stellver-treter (es fehlten wegen kriegerischer Unruhen nur der Statthaltervon Utrecht und der Landkomthur von Alteu-Biesen) ihre Amts-siegel abgeben, zum Zeichen ihrer augenblicklichen Amtserledigung.Nach Beendigung der bei einem General-Kapitel altherkömmlichenFeierlichkeiten und nachdem nach altem Brauch der Landkomthur vonFranken ') das Direktorium in den Verhandlungen im Namen desDeutschmeisters übernommen, schritt man vor allem zur wichtigstenFrage über die Wahl eines neuen Ordenshauptes. Da es nichtblos die Wahl eines Deutschmeisters, sondern zugleich auch die einesAdministrators des Hochmeisterthnms betraf, so hatte man für noth-wendig befunden, auch die Landkomthure des s. g. Preußischen Ge-biets, also die von Oesterreich, an der Etsch, von Elsaß und Ko-blenz zum Kapitel einznberufen und sie waren sämmtlich erschienen,um an der Wahl mit Theil zu nehmen. Jedoch war dadurch derüber diese Theilnahme an der Meisterwahl obwaltende Streit nochkeineswegs beseitigt, denn die Landkomthure und Statthalter desDeutschen Gebiets erklärten sofort urkundlich und ausdrücklich: „essolle dieß ihnen und ihren Nachkommen und Balleien an allen undjeden ihren Rechten, Freiheiten, habenden Verträgen, löblichen, alt-hergebrachten Gewohnheiten und Gerechtigkeiten hinfüro nichts be-nehmen, sondern in aller Maaß und Weise daran ganz unvorgreif-lich sein und bleiben"').
Es waltete aber auch unter den Laudkonithuren des DeutschenGebiets selbst über die Meisterwahl noch ein alter Streit ob, derjetzt von neuem zur Sprache kam. Schon mehrmals hatten derLandkomthur, die Rathsgebietiger und Komthure der Ballei Fran-ken es sich erlaubt und seit der Wahl des Deutschmeisters Adelmannvon Adelmannsfelden es als ein altes Herkommen und Recht be-hauptet, denn Abgänge eines Meisters sich in einem seiner Kammer-Häuser zu einem Kapitel zu versammeln, als Nachfolger im Meister-
') Es war der hochbejahrte Eberhard von Ehingen; er hatte schon seit50 Jahren verschiedene Ordens--Aemter verwaltet, auch oft in Heerzügen undBotschaften Dienste geleistet. Es wurde ihm jetzt zur Erleichterung ein Statt-halter zugeordnet.
Urkundliche Erklärung der Landkomthure des Deutschen Gebiets, dat.im Kapitel zu Speier am Sonntag Jubilate 1543 im St.-Archiv zu-Stuttgartl>. 70. 71.