öffne, würden sie die Mauern stürmen und die Weinberge ringsumher vernichten. Und als endlich die Schreckensscene im benach-barten Weinöberg die bisher noch wohlgesinnten und treuen Bürgervöllig entmuthigte und nun auch sie die Hoffnung zur Rettung sinkenließen, sah sich der Rath, um einem Aufruhr der meuterischen Bür-gerschaft vorzubengen, nothgezwungen, mit den Anführern der Bauern-haufen in Unterhandlung zu treten '). Sie war von kurzer Dauer.Außer andern schweren Forderungen, die der Rath bewilligen mußte,hatte auch die Bestrafung der Geistlichen gestattet werden müssen.Für den Deutschen Orden hatte er keine Schonung erlangen kön-nen. Das Deutsche Haus gehöre nun ihnen, erklärten die Bauernund gegen Abend am 18. April wurden ihnen die Thore der Stadtgeöffnet. Vor allem aber war jetzt das Ordenshaus der Schauplatzdes Raubes und der Plünderung. „Die Hintersassen des Ordenswaren am freudigsten daran. Komthur, hörte man sie rufen, wirhaben lange Zeit herein geführt, nun wollen wir auch eine Weilehinausführen." Daß das Haus nicht zerstört werde, hatte mandem Rath unverbrüchlich zugesichert; im übrigen aber erklärten esdie Hauptleute für gute Beute. Alles, was darin zu finden war,fiel in raubgierige Hände und die Deutschherrischen Bauern erwar-ben sich das Zengniß, daß sie im Stehlen allzumal sonderlichenFleiß bewiesen. Weiber und Kinder schleppten Wein, Linnenzeug,Silbergeschirr, Hausrath und Anderes der Art hinweg. Selbst desNutzlosen wurde nicht geschont. Briefe, Rechnungen und andereSchriften des Hauses wurden zerrissen, zerstreut und in den nahenBach geworfen. Jäcklein hatte in der Stadt bekannt machen lassen,daß er auf dein Hofe des Hauses Markt halte. Da verkaufte erWein, Früchte und andere tragbare Habe, und Jung und Alt tru-gen das wohlfeil Erkaufte fröhlich heim°).
„Als aber dieses Raubgeschäft beendigt war, heißt es dannweiter, wurde im Hause lustig getrunken und geschmaust. DiejenigenOrdensherren, welche mit dem Komthur nicht entflohen und noch
') Rarer I. e. 202 sagt ebenfalls: der Rath sei zur Uebergabe der Stadtxroxter vulgi xsrtinaoiain gezwungen worden, vnlgns enün iltio oxos in§sn-tos so sxorabat aoguisituruin.
Nach Zimmermanu 474; vgl. auch Bucholtz Ferdinand I. II. 149.Die Narratio oto. bei 8snollsub sr§ I. o. erwähnt der Verwüstung desHauses nicht.