Druckschrift 
2. Die christliche Zeit 2 (1856) Viertehalb Jahrhunderte
Entstehung
Seite
659
Einzelbild herunterladen
 

Spanien, Deutschland und Italien zur Zeit des Königs Philipp II- 659

streitigkcitcn und Bestätigung des Neligionsfriedens zur Bedingung. Dawollten die Katholiken auf die Forderung der Protestanten eingehen,wenn zugleich ihnen Alles hcrausgegcben würde, was die Protestantenseit Abschluß des Neligionsfriedens gegen dessen Sinn ihnen entfremdethätten. Hierüber ward der Streit so heftig, daß der Reichstag ohneSchluß auseiuandergiug. Eine Anzahl der protestantischen Fürsten, be-unruhigt durch das Verlangen der Wiedererstattung, wurde nun durchKurpfalz zu einem Bunde oder einer Union vereinigt, die ohne Mit-wirkung von Kursachsen bei Kloster Ahausen im Ansbachischen geschlossenwurde und, wie einst der Schmalkaldncr Bund, auf offenen Kampfgegen den Kaiser, folglich auf Bruch der Neichsverfassuug hinauslief.Die Angelegenheiten der Union verflochten sich mit einer Erbfolgefrage,die im Jahre 1609 durch den Tod des letzten klevischcn Herzogs JohannWilhelm cintrat. Auf die von ihm beherrschten Gebiete hatten zweiFürsten ein Recht, der Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburgund der Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg. Johann Sigismund,der Urenkel Joachims II., des ersten lutherischen Kurfürsten von Bran-denburg, war vermählt mit Anna, die eine Tochter des zweiten Her-zogs von Preußen und der ältesten Tochter des vorletzten klevischcnHerzogs Wilhelm war. Die jüngere Tochter des Herzogs Wilhelmwar aber die Gemahlin des Pfalzgrafen von Neuburg. Daß die Tochterdes klevischcn Herzogs zur Erbfolge fähig sein sollten, hatte seinen Grund^ in einem Privilegium, welches Wilhelm von Karl V. einige Zeit nach-dem er sich unter Verzichtung auf Geldern mit demselben versöhnt, er-halten hatte. Für den Kurfürsten ward angeführt, daß sein Recht sichvon der älteren jener Töchter herlcite, und für den Pfalzgrafen, daß jeneI ältere bei Erledigung der Erbschaft nicht mehr am Leben gewesen sei.

! Da nun aber auch von Seiten des Hauses Sachsen auf Grund einerVerwandtschaft Ansprüche gemacht wurden, fürchteten jene beiden Be-werber, cs möge ihr Streit dem dritten Mitbewerber Zeit geben, seineAnsprüche bei dem Kaiser geltend zu machen, und dieser bis zur Ent-scheidung die Länder in Verwaltung nehmen. Daher ergriffen sie vonder Erbschaft kraft eines im Jahre 1609 zu Dortmund geschlossenenVergleichs gemeinschaftlich Besitz, um sic bis zur Auseinandersetzung ihrerAnsprüche gemeinschaftlich zu regieren. Dieses eigenmächtige Verfahrenerklärte der Kaiser für ungültig und ließ durch Erzherzog Leopold, derdazu Unterstützung aus den spanischen Niederlanden erhielt, das Her-zogthum zur vorläufigen Verwaltung cinziehen. Die Festsetzung eineshabsburgischeu Fürsten am Nicderrhein diente nun dem Kurfürsten vonder Pfalz als Vorwand, die Union zu einem Anschlüsse an Frankreichzu bewegen. Hier war gerade Heinrich IV. mit einein Plane beschäftigt,der die Staatcnvcrhältuisse Europa'ö zu Gunsten einer französischen