XIV.
Fünfzigjährige Jubelfeier des Erzherzog Karl als G-rosskreuz desMaria Theresien-Ordens. (April 1843.)
Am 1. April 1843 erfüllte sieh das fünfzigste Jahr, seit der Erzherzog Karl für die Tagevon Aldenhofen und Neerwinden das Grosskreuz des Maria Theresien-Ordenserhalten hatte. So. Majestät Kaiser Ferdinand I. beschloss, diesen Jubeltag auf dasFeierlichste zu begehen und beauftragte den Haus-, Hof- und Staatskanzler, Fürsten vonMetternich-Winneburg, in seiner Eigenschaft als Kanzler des militärischen MariaTheresien-Ordens, den Erzherzog davon zu benachrichtigen. Demgemäss richtete Fürst vonMetternich folgendes Schreiben, datirt Wien, 21. März 1843, an den durchlauchtigstenPrinzen :
„Es ist Seiner Majestät dem Kaiser nicht entgangen, dass am nächstkommenden 1. Aprilfünfzig Jahre seit dem Tage verflossen sein werden, wo weiland Kaiser Franz Eurerkaiserlichen Hoheit wegen Höchstihrer ausgezeichneten Tlieilnahme an den wichtigen Kriegs-ereignissen, welche den Monat März des Jahres 1793 bezeichneten, mit dem Grosskreuze desMaria Theresien-Ordens zu betheiligen geruhten. Seine Majestät wünschen, diese Ihrem Herzentheuerc Jubelfeier an dem darauf folgenden Sonntage (2. April) damit zu begehen, dassAUerhöehstdieselben zuvörderst unter Beiwohnung der hier anwesenden Glieder des gedachtenOrdens und der hier garnisonirenden Truppen, dem Herrn der Heerschaaren ein feierlichesDankopfer für die lange Erhaltung des sieggekrönten Führers Allerhöchstilirer Heere, derZierde und Stütze des durchlauchtigsten Kaiserhauses darbringen, sonach aber die Gliederder Allerhöchsten Familie und des Maria Theresien-Ordens an einem festlichen Mahle sichvereinen. “
„Von Seiner Majestät in meiner Eigenschaft als Kanzler des Maria Theresien-Ordensbeauftragt, die hiezu nöthigen Einleitungen zu veranlassen, habe ich zugleich den Befehl erhalten)Euere kaiserliche Hoheit als den hohen Gegenstand einer für das Allerhöchste Kaiserhaus, fürden Orden und für die Armee gleich erfreulichen Festlichkeit hiervon vorläufig zu benachrich-tigen und im Allerhöchsten Namen zur Theilnahme einzuladen. Ich entledige mich hiermit ebr-erbietigst dieses Auftrages mit dem gehorsamen Bemerken, dass die Anzeige über die näherenUmstände von Seite der betreffenden Hofbehörde ausgehen werde.“
„Geruhen Eure kaiserliche Hoheit bei diesem Anlasse den Ausdruck meiner aufrichtigstenGlückwünsche, so wie meiner tiefsten Verehrung zu genehmigen.“
Die Feierlichkeit wurde übrigens zum 5. April verschoben und fand auch an diesem TageStatt. An demselben Tage richtete Se. Majestät der Kaiser folgendes Handschreiben an denErzherzog: