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Türkei und Griechenland (1829 und 1830)
Müfflinq als außcrorbentl. Gesandten mit jener Erklärung nach Konstantinopclzu schicken. Dieser kam daselbst am 4. August an und bewog den Sultan, ohneVerzug Bevollmächtigte in das russ. Hauptquartier zur Einleitung des Friedenögc-schästs abzuordnen. Doch war hierbei an eine eigentliche Vermittelung des prcuß.Hofes nicht zu denken. Hr. v. Müffling sandte bloß den prcuß. Legationsrath,Hrn. v. Küster, mit ins russ. Hauptquartier, um den General v. Diebitsch zureinstweiligen Einstellung der Feindseligkeiten zu bewegen, weil die Währung in Kon-stantinopel die christliche Bevölkerung bedrohe. Am 5. Sept. verließ Hr. v. Müff-ling Konstantinopel. Jndeß machten die türk. Abgeordneten Schwierigkeiten; da-her ließ Diebitsch sein Heer vorrücken. Nun bcgad sich auf ausdrückliche Bitte desGroßherrn und der übrigen Gesandten, der prcuß., Hr. v. Royer, am 11. Sept.ins Hauptquartier zu Adrianopel, und bewog die türk. Abgeordneten nachzuge-hen, welche darauf am 14. den Frieden Unterzeichneten. Dieser ward auf dieGrundlage des Tractats von Akcrman (6. Oct. 1826) abgeschlossen. Die Pfortesollte als Ersatz des Schadens und der Verluste, welche die russ. Unterthanen undKaufleute seit 1806 erlitten hatten, an Rußland binnen 18 Monaten 1^-Mill.holl. Dukaten, und als Entschädigung für die Kriegskosten 10 Milk. holl. Dukatenzahlen, oder Abtretungen bewilligen. (HM Pascha, außcrorbentl. Gesandter derPforte in Petersburg 1830, erlangte einen bedeutenden Nachlaß.) Die auf demlinken Donauufcr gelegenen türk. Städte Turno, Giurgewo, Brailow u. s. w.wurden nebst ihren Gebieten mit der Walachei vereinigt, und ihre Festungswerkegeschleift. Silistria, die Moldau und die Walachei bleiben von den Russen bis zurAbbczahlung obiger Summen besetzt. Varna wurde geschleift und geräumt (imJuli 1830). Serbien sollten 6 Distri'cte einverleibt werden, was jedoch die türk.Bewohner derselben bis jetzt (Aug. 1830) verhindert haben. Der russ. Flaggewurden alle türk. Meere geöffnet. In Asien trat die Pforte an Rußland die Fe-stungen Akhalzich, Azchour, Poti, Anapa und Akhalkalaki ab; cs wird demnachdie ganze Küstenstrecke des schwarzen Meeres von der Mündung des Kuban bis anden Hafen St. Nicolas einschließlich bei Rußland bleiben. In Ansehung der Se-parattractate, die beiden Fürstenthümer betreffend, vgl. man die Art. Moldauund Walachei. Durch den 10. Art. des Friedens von Adrianopel erklärte end-lich die Pforte ihre Annahme des londoner Pacisicationsvcrtrags wegen Griechen-land vom 6. Juli 1827, und des londoner Protokolls vom 22. März 1829.
So ward die griechisch-europäische Frage, deren Lösung Canning der britischenStaatskunst Vorbehalten hatte, in der Ebene von Adrianopel durch Rußland ent-schieden. Alle noch übrige Schwierigkeiten aber hinsichtlich der Aufrichtung desneuen griechischen Staats hat Wellington's türkisch - britische Politik hineingelcgt.England bestand nämlich darauf, daß bloß Morea und die Cpkladen, mit Aus-schluß Akarnaniens, Attika's, der Sporaden (Samos, Ehivs u. s. w.) und Kan-dias, eine unter der Hoheit der Pforte stehende tributbare Provinz mit eigner Ver-waltung bilden sollten. Rußland dagegen und Frankreich wollten diesem Staatefestere Grenzen im Norden zwischen den Meerbusen von Volo und Arta, welchedurch eine Gebirgskette von ungefähr 55 Stunden zusammcnhängen, anweisen;denn innerhalb dieser Linie und dem Isthmus von Korinth befänden sich 180,000Griechen und kaum 8000 Tücken. Endlich gab Wellington theilweise nach, unddie Bevollmächtigten von Großbritannien, Frankreich und Rußland nahmen indem zur Vollziehung des Tractats vom 7. Juli 1827, am 22. März 1829 zuLondon Unterzeichneten Protokolle obige Punkte als die Continentalgrenze an, be-stimmten den von Griechenland jährlich an die Pforte zu entrichtenden Tribut auf1,500,000 Piaster (125,000 Thlr.), und setzten fest, daß Griechenland, unterder Suzerainetät (Lehnsherrlichkeit) der Pforte eine auf Religions - und Handels-freiheit, Wohlstand und Ruhe abzweckende innere Verwaltung genießen, diese