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12 (1830) W bis Z
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Zwitter Zwölftafelgesctzc

bloß.-u Verzierungttr oder dein Charakter des Chorals widersprechende FHmmturhallen. Hieran aber erkennt man vorzüglich den wahren Organisten.

Zwitter (Hermaphroditen) nannte man sonst Geschöpfe, die mit vollkom-men ausgebildilsn Zongnngstheilen beider Geschlechter versehen sein sollten. Mwisse» nicht, ob cs eine bloße Künfllcrgrille gewesen, die sich darin gefallen, diemannlicke und weibliche Natur gemischt in einen« und demselben Körper zu bildenoder ob Thatsachen zum Grunde gelegen, welche das Dasein ähnlicher Verbindun-gen zu erweisen scheinen. Was Hyginus und Ovid erzählen, s. im A. Herm-aphroditos. Man erklärt übrigens diese Fabel aus der Weichlichkeit und dem 'weiblichen Wesen der Anwohner jener Quelle, worauf Strabo, da er den Halikm-nasi beschreibt, ausdrücklich hindeutet. Jndeß war die Idee einmal da, und wassonst Künstlergrille gewesen, daS glaubten Naturforscher und Ärzte in altern undnemrn Zeiten als wirkliche Erscheinung beobachtet zu haben. Ja die Gesetzgeberder Juden unterschieden schon, wie gewöhnlich sehr fein, 4 Arten von Zwittmud- i den einen herrsche das männliche, bei den andern das weibliche Geschlecht vor,bei den 3. seien beiderlei Geschlechter gleich, und bei der 4. Claffe sei weder das einenoch das andre Geschlecht vorherrschend. Nimmt man die Sache genau, so kannnur der ein wahrer Zwitter genannt werden, dessen äußere GeschlechtSthcilc nichtallein beiderlei Formen zeigen, sondern der auch neben den Hoden und Samcn-strangen zugleich Eierstöckc und einen Uterus besitzt. Gibt cs solche Geschöpfe, sosind cs Zwitter. Allein diese sind und bleiben fabelhaft.

Zwölffingerdarm (I)»n>Ieni»), das Stück des Darmcanals, nnl-chcs unmittelbar nach dem Magen folgt und bei den erwachsenen Menschen unge-fähr 12 Finger breit lang ist. Der Übergang aus dem Magen in den Zwölffinger-darm heißt der Pförtner; dieses Stück des Darmcanals geht wieder in den The!! *des dünnen Darms über, welcher Leerdacm heißt.

Zwülftafelgesctze. Schon im 1.454 v. Chr. wurde in R om (s. d.)auf den Antrag der Tribunen beschlossen, ein Nalionalgesehbuch -ri verfassen. Zuden, Behufs soll eine Gesandtschaft (Sp. Posthumius Albus, Serv. Sulpicius,

A. Manlius) nach Griechenland geschickt worden sein, um die dortigen Gesetze sichbekanntzumachen. Darauf wurden, unter dem Consulatc des Appius Claudius Cras-ünus >ind des Titus GenuciusAugurinus, Consulat und Tribunat einstweilen auf-gehoben, und eine aus lOPatriciern bestehende, mit dictatorischer Gewalt bekleideteGcfttzcommisston trat (d. 15. Mai 451 v. Chr., nach R. E. 303) in Thatigkeit.Sie sammelte die Gesetze und Herkömmlichkeiten, welche starr der bisherigen Stan-des- und örtlichen Rechte allgemeine Gültigkeit haben sollten, und begründete eindie Naü'onaleinheit förderndes römisches Staalsreckt; das Gesetzbuch wurde auf10 eichenen Tafeln anfgezeichnkt, zu welchen (450) noch 2 tn'nzukamen; daher derName lege» «Inoileoin, tnlmlai-unr. (Vgl. Römisches Reckt, AppiuöClaudius,) S. Wachier'sLehrb. der Gesch.", und H. E. Dirksen'sÜber-sicht der bisherigen Versuche zur Kritik und Herstellung des Textes der Zwölstafel-fragmcnte' (LUpz. 1824). Seitdem hak I). cd. C, E. Leliövre in s. von der pbilos.Facullat zu Löwen gekrönten Prcisschrift:Ooniiuvirtstr» autigusrm de s,eg,»nXkl tadulnrum patri»" (Löwen 1827, 361 S., 4.), die alte von Livius, Dionysvon Halikarnaß u. A. erwähnte Sage, als wenn die Dccemvirn das Zwölftaselgesehvon den Griechen entlehnt hakten, gründlich widerlegt. Nach «hin beschrankte sichdes Hermvdoius Thatigkeit nur ans die Anordnung, nicht auf die Hcrbeischaffiwgdes Inhalts der 12 Tafeln. Die attische und die römische Staatefvrm und Gesetz-gebung waren nämlich ganz verschieden, und es findet sich keine Spur von gricch.Gesetz-m in den römischen 12 Tafeln. Endlich schweigen Cicero und die Griechenganz über den grioch. Ursprung dieser ältesten abendländischen Gesetzgebung.